Nicht steuerbarer Umsatz?!?

Hallo zusammen,

anbei ein interessanter Fall für die Umsatzsteuerexperten:

  • die Firma A mit Sitz in Deutschland bestellt Waren in Indien für einen Kunden in Slowenien (CIF Koper)
  • die Waren werden, wie vereinbart, direkt aus Indien an den Kunden über Hafen Koper, Slowenien geliefert
  • der Kunde übernimmt die komplette Verzollung und die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer (SLO)

Wie ist der Fall umsatzsteuerlich zu sehen? Eine Ausfuhrlieferung oder gar eine innergemeinschaftliche Lieferung kann ja ausgeschlossen werden, richtig? Haben wir hier einen nicht steuerbaren Umsatz? Ist ein solchen Vorgang über die Umsatzsteuervoranmeldung zu melden?

Freue mich über Euren Input.

Beste Grüße
Gerd

Servus,

ein klassisches Reihengeschäft gem. § 3 Abs. 6 UStG.

Das Hässliche an der Geschichte ist, dass Firma A, deren Lieferung an den Kunden der Lieferung von Indien an A nachgelagert ist, eine „ruhende Lieferung“ in Slowenien ausführt. A muss sich also in Slowenien umsatzsteuerlich erfassen lassen, schuldet auf ihre Lieferung an den Kunden slowenische Umsatzsteuer und - hier kommt es wegen der ungeschickten Vereinbarung zum umsatzsteuerlichen GAU - kann die slowenische Einfuhr-Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, weil sie ja der Kunde bezahlt hat. Der Kunde kann sie auch nicht abziehen, weil er die Ware ja von A erwirbt, somit selber nicht Einführer der Ware ist.

Schöne Grüße

MM

Besten Dank für die schnelle Antwort, MM.

Gruß
Gerd