Hallo zusammen,
anbei ein interessanter Fall für die Umsatzsteuerexperten:
- die Firma A mit Sitz in Deutschland bestellt Waren in Indien für einen Kunden in Slowenien (CIF Koper)
- die Waren werden, wie vereinbart, direkt aus Indien an den Kunden über Hafen Koper, Slowenien geliefert
- der Kunde übernimmt die komplette Verzollung und die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer (SLO)
Wie ist der Fall umsatzsteuerlich zu sehen? Eine Ausfuhrlieferung oder gar eine innergemeinschaftliche Lieferung kann ja ausgeschlossen werden, richtig? Haben wir hier einen nicht steuerbaren Umsatz? Ist ein solchen Vorgang über die Umsatzsteuervoranmeldung zu melden?
Freue mich über Euren Input.
Beste Grüße
Gerd