Nicht störendes gewerbe

Moin an alle
ich habe da eine FRage zu einem Mischgebiet darf da eine Tierazrt praxis eröffnen in der Umgebung sind meist nur Büro und Wohnräume
eine Tierarzt praxis ist nicht halt förderlich für ein nicht störendes gewerbe

Was da jemand Rat
Viele GRüße

Slentidis

Hallo

eine Tierarzt praxis ist nicht halt förderlich für ein nicht

störendes gewerbe

Ich verstehe den Satz nicht.

Aber eine (Tier)arztpraxis passt in ein Mischgebiet.

Gruß
orangegestreift

Siehe (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__6.html

Zur Ausgangsfrage:
Unterliegt nicht EIN Tierarzt
http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__13.html und ist damit schon an sich zulässig?

vnA

Siehe (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__6.html
Zur Ausgangsfrage:
Unterliegt nicht EIN Tierarzt
http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__13.html und ist
damit schon an sich zulässig?

Hallo vnA,
wenn ein Mischgebiet gegeben ist (Ausgangsfrage) würde ich mich immer auf § 6 BauNVO berufen. Dein Hinweis auf § 13 zielt darauf ab, dass eine Tierarztpraxis sehr wahrscheinlich auch in Baugebieten möglich ist, die die Wohnnutzung mehr in den Vordergrund stellen. Dort könnte es aber im Einzelfall Probleme geben, wenn es zu Verdichtungserscheinungen kommt. (Freiberufler, ähnliches nichtstörendes Gewerbe).
Grüße
Ulf

Also nochmal zum Verständnis meiner FRage
Die Stadt will in dem Mischgebiet 3 Teilstücke verkaufen
wobei das gewerbe nicht störend sein muss
Das erste hat eine Unternehmens Beratung das zweite eine Massage Praxis und bei dem dritten sollen halt eine Tierarztpraxis hinzukommen
Jetzt ist es so das in dem Mischgebiet alle Häuser mit einem nicht störend Gewerbe sind
Wenn doch eine Tierarzt praxis dazu kommt ist es doch aus mit der Harmonie oder was meint ihr

Gruß an alle

Hallo,
bauplanungsrechtlich sehe ich da in einem Mischgebiet keine Probleme für den Antragsteller/Bauherren/Verkäufer. In einem Wohngebiet würde die Konzentration (liegen die Grundstücke überhaupt nebeneinander?) eventuell zu rechtlichen Problemen führen.
Grüße
Ulf

Hallo,
ein Tierarzt ist, wie schon erwähnt, Freiberufler und kein Gewerbetreibender.
Geht es um Großtiere (als Laie würde ich alles, was man nicht im PKW transportiert so bezeichnen)? Was an einer „normalen“ Haustier(Hund, Katze Maus, Hamster, Kanarienvogel, …)-Praxis störend sollte, erschließt sich mir nicht. Das wertet doch das Gebiet eher auf, wenn es nicht schon 2 Tierärzte mit gleicher Ausrichtung gibt.
Eine Tierklinik wäre sicher wieder anders zu bewerten.

Cu Rene