Hallo Zusammen,
können „nicht umlagefähige Kosten“ wie z.B. Verwaltungskosten, Bankgebühren, Reparaturen steuerlich vom Vermieter absetzgesetzt werden?
Ich habe gelesen, dass Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus oder Wohnung mit dem Fiskus geteilt werden können. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können jeweils zu 20 Prozent der Kosten, maximal 600,00 Euro, direkt von der Steuerschuld
abgezogen werden. D.h. Insgesamt kann man die Belastung also um höchstens 1.200,00 Euro drücken.
Viele Grüße
Kami