Hallo,
leider wurden in den Betriebskostenabrechnung der letzen 11 Jahre immer nicht umlagefähige Positionen abgerechnet. Wie sieht hier die Verjährungsfrist aus?
Gilt 556 III BGB auch für materielle Fehler in der Betriebskostenabrechnung.
Oder die Verjährungsfrist von 3 Jahren
Rückerstattung mit Zinseszins?
Und welcher Zins?
Danke!
die regelmäßige 3-jährige verjährungsfrist steht nach meinem dafürhalten in jeder hinsicht, wobei ich glaube, dass du mit einwendungen bei materiallen fehlern schon nach 12 monaten ausgeschlossen bist. mir bekannte rechtssprechung, wonach die 12-monatige einwendungsfrist nicht interessiert, bezieht sich nicht auf materielle, sondern formfehler. mit gutem anwalt und einem mietern gut gesonnenen richter kann fast jede bka formell unwirksam sein, oft kann es schon reichen, wenn die schätzung der heizungsstromkosten nicht erklärt ist oder der verbrauch der gegensprech- und klingelanlage nicht herausgeschätzt wird. zinsen regelt das bgb (www.basiszins.de)
Hallo,
leider wurden in den Betriebskostenabrechnung der letzen 11
Jahre immer nicht umlagefähige Positionen abgerechnet. Wie
sieht hier die Verjährungsfrist aus?
Gilt 556 III BGB auch für materielle Fehler in der
Betriebskostenabrechnung.
Oder die Verjährungsfrist von 3 Jahren
Rückerstattung mit Zinseszins?
Und welcher Zins?
Danke!
Hallo,
sorry, da kann ich nicht weiterhelfen, die Frage driftet zu sehr ab ins Rechtswesen und in die nicht erlaubte Rechtsberatung.
Gruß
Stefan