Liebe Experten!
Der 16-jährige Sohn meines Freundes lebt seit 1,5 Jahren bei ihm in Rheinland-Pfalz und ist bislang nicht an seinem neuen Wohnort gemeldet, sondern immer noch bei seiner Mutter in Hessen, weil diese keine Zustimmung gegeben hat zur Ummeldung.
Da er vor Kurzem 16 geworden ist und die Zustimmung nun nicht mehr notwendig ist, will mein Freund seinen Sohn nun in seinem Wohnort anmelden.
Wir haben hierzu einige Fragen:
-
Kann er den Sohn quasi rückwirkend anmelden, evtl. mit der Begründung, dass die Mutter die Zustimmung dafür bisher verweigerte?
-
Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, dass er den Sohn nicht alsbald nach dessen Umzug umgemeldet hat? Wenn ja: Müsste er dann ein Bußgeld zahlen? Oder kann er darauf verweisen, dass die Mutter sich weigerte, zu kooperieren?
-
Da der Sohn seit 1,5 Jahren bei ihm lebt, hätte er Anrecht auf das Kindergeld, das die Mutter aber weiterhin. einkassiert. Könnte er dieses Geld einklagen, wenn er wollte?
-
Die Mutter behauptet, dass der Sohn sich gar nicht ummelden muss und würde deshalb das Kindergeld ab nächsten Monat an den Vater überweisen. Ist das so korrekt oder wäre das nicht auch eine Ordnungswidrigkeit?
Ist es tatsächlich beliebig, wo der Sohn gemeldet ist? Es geht hier letztlich auch nicht nur um das Kindergeld, sondern auch um Schülerfahrkarten, die vom Land bezahlt werden oder eben nicht, je nachdem, wo der Junge wohnt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn es auf jede Frage eine konkrete Antwort gibt.
Aber überhaupt Antworten wären natürlich auch toll.
Danke und Gruß, Diva