Guten Tag,
Gleich zu beginn: Dies ist ein rein fiktiver Fall der im zusammenhang eines Seminares bearbeitet wird.
Vorgeschichte:
Ein Mann möchte eine Küche mit einer Arbeitsplatte eines anderen Herstellers bestellen. 2 Monate später wird die Küche geliefert aber nicht mit der Arbeitsplatte des 2. Herstellers, sondern eines anderen 3. Herstellers.
Im Nachhinein stellen sich 2 Sachen heraus:
- Im Kaufvertrag steht Hersteller Nummer 3. Also wurde Laut Kaufvertrag richtig geliefert.
- Der kaufvertrag ist nicht unterschrieben. (beim zurückfaxen vergessen zu unterschreiben)
Klage wurde (fiktiv) eingereicht schriftliches Vorverfahren ist durch.
Welche möglichkeiten hat die Verteidigung den nicht unterschriebenen Vertrag doch durchzuboxen… ich denke da an Konkludentes Verhalten etc.
Welche Möglichkeiten hat der Kläger? Argumente sind bis jetzt:
§119 BGB Irrtum
§313 BGB (2)wesentliche Grundlage hat sich als falsch herausgestellt.
§276 -> Verletzung der Sorgfaltspflicht der Verkäuferin beim übertragen der Artikelnummer vom Muster
Vielen Dank für eure Hilfe
mfg
Kiteaholic