Hallo,
wer kann mir sagen, wie die Ermessungsgrenze für eine NV Bescheinigungsantrag für Rentner errechnet wird.
Ich glaube, dass ich keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben muß.
Gruß
Dietze
Hallo Dietze,
meines Wissens sind es €8004,- pro Jahr. Da aber verschiedene Sonderregelungen gelten (Freibeträge für Kapitaleinünfte, Werbungskostenpauschale bei Erwerbstätigkeit…), lässt sich das nur im Einzelfall genau klären.
Mein Tipp: Beantragen Sie die NV dcoh einfach.
Das Finanzamt wird diese prüfen und Ihnen dann ggf. schon die richtige Antwort geben. Da man dort aber mit Sicherheit kein Interesse daran hat, wegen Kleinstbeträgen eine weitere Steuererklärung zu bearbeiten, würde ich davon ausgehen, dass in diesem Fall Ihr Finanzamt „für Sie“ arbeitet. Und wenn Sie im Antrag eine kleine exotische Einnahme vergessen sollten, ist das bei der Komplexität des deuschen Steuerrechts sicher auch verständlich.
So schön kann Ruhetsand sein 
Viel Erfolg!
Roger