-nicht verheiratet-Trennungsvereinbarung,Hauskauf

Hallo,
wir bräuchten mal eueren Rat:
Wir sind beide mitte 40, seit 4 Jahren zusammen (ihr Kind aus vorheriger Ehe ist noch schulpflichtig)und haben kürzlich ein Haus gebaut. Im Grundbuch stehen wir mit 50/50, ich (Mann) habe mehr Bargeld miteingebracht, wir haben darüber ein Schriftstück -nicht beim Notar- unterzeichnet. Außerdem sind wir uns einig, dass meine Lebensgefährtin (25 Std-Stelle,managt mein Nebengewerbe das einiges abwirft und macht den Einkauf und Haushalt zu 95%, außerdem hat sie sich um die komplette Finanzierung, drumrum beim Hausbau (auch körperlich) sehr fleißig gekümmert.Nun wollen wir noch für den Fall der Fälle eine Trennungsvereinbarung abschließen…Jetzt wird es heikel, ich verdiene mit Nebenerwerb das 3-fache, würdet ihr der Frau einen Unterhalt zahlen, sollte es zur Trennung kommen. (Meine Mutter hat mir geraten, dies nicht zu tun) Eine Risikoleben haben wir abgeschlossen aber sie würde niemals das alleine halten können, da sie ja meine Kinder auszahlen müsste…was sollen wir tun?

Hallo,

ihr habt euch ja schon einige Gedanken gemacht, und das ist normalerweise eine gute Grundlage, ein weiteres Leben miteinander zu haben.

Prinzipiell würde ich Unterhaltszahlungen für den Trennungsfall ausschliessen!

Das könnte sonst zu ganz üblen Neidsitiationen führen im Fall, dass sich der dann ehemalige Lebensgefährte durch einen vermögenden Partner „verbessert“.

4 Jahre sind für Mitte 40 keine lange gemeinsame Lebenszeit, und es kommt auch keine Anrechnung von Versorgungsausgleich dazu.

Du schilderst, dass du mehr in die Immbobilie eingebracht hast, und sie dir zuarbeitet:

Wäret ihr verheiratet, würde im Scheidungsfall der Versorgungsausgleich dir einen Teil deiner Alterspension wegnehmen.

Da er es aber nicht macht und ihr euch offensichtlich noch mit Zukunftsgedanken beschäftigt, ist das der ideale Zeitpunkt, sich über eine FAIRE Trennungssituation zu einigen.

Das kann die Immobilie sein:

Gesteh ihr einen Wert - weit über ihren eingebrachten Anteil - für den ungeliebten Fall zu!

50, 75, warum nicht 100%?

Wenn du ein gutlaufendes Geschäft hast, wird dir der „Verlust“ auf Dauer nicht weh tun, und du wirst immer gut schlafen können.

Du wirst mit der 100% Geste auch eine dermaßen gute selbstsichere Position beziehen können, daß eine Trennung nie materielle Gründe haben wird - für beide nicht!

Gruss
Hummel

Guten Tag!

Wir sind beide mitte 40, seit 4 Jahren zusammen (ihr Kind aus
vorheriger Ehe ist noch schulpflichtig)und haben kürzlich ein
Haus gebaut. Im Grundbuch stehen wir mit 50/50, ich (Mann)
habe mehr Bargeld miteingebracht, wir haben darüber ein
Schriftstück -nicht beim Notar- unterzeichnet. Außerdem sind
wir uns einig, dass meine Lebensgefährtin (25
Std-Stelle,managt mein Nebengewerbe das einiges abwirft und
macht den Einkauf und Haushalt zu 95%, außerdem hat sie sich
um die komplette Finanzierung, drumrum beim Hausbau (auch
körperlich) sehr fleißig gekümmert.Nun wollen wir noch für den
Fall der Fälle eine Trennungsvereinbarung abschließen…Jetzt
wird es heikel, ich verdiene mit Nebenerwerb das 3-fache,
würdet ihr der Frau einen Unterhalt zahlen, sollte es zur
Trennung kommen. (Meine Mutter hat mir geraten, dies nicht zu
tun)

Unfassbar! So können Frauen sein!

Sag deiner Frau, sie soll sich eine Vollzeitstelle suchen und für ihren eigenen Unterhalt arbeiten.
Dann stelle jemanden ein, der ihre Aufgaben bei dir übernimmt - also dir bei deinem Nebenerwerb hilft, das Haus sauber hält und alles einkauft.
Dann wären eure Fronten geklärt, eure Finanzen wären sauber getrennt und sie hätte höhere Rentenbeiträge, die ihr im Alter zugute kommen.

Eine Risikoleben haben wir abgeschlossen aber sie würde
niemals das alleine halten können, da sie ja meine Kinder
auszahlen müsste…was sollen wir tun?

Wieviele Kinder hast du denn?

Bedenke, dass du - solange sie dir mit Haushalt usw. den Rücken freihält - viel für deine Zukunft erwirtschaften kann, sie aber mit ner 25-Std.Stelle ihre eigene Rente völlig vernachlässigt.
Dafür solltet ihr wirklich eine faire Lösung finden. Warum stellst du sie nicht an für die Stunden, die sie für dein Nebengewerbe tätig ist?

Hummelbrumm hat allerdings das meiste schon gesagt!

Gruß, SotA

Hallo auch,

wir bräuchten mal eueren Rat:

hier darfst und kannst Du Ratschläge, Vorschläge und Anregungen zu partnerschaftlichen Aspekten Deines/Eures Problems erwarten, allerdings brauchen derartige Regelungen, die ja im Streitfall belastbar sein müssen, eine fundierte juristische Grundlage und die erhält man für den jeweiligen Einzelfall vermutlich nur bei Fachleuten (Juristen).

Da derartige Verträge/Abmachungen mitunter erst viele Jahre später, wenn u. U. ein Partner nicht mehr lebt, zum Tragen kommen können, halte ich solide justiziable Regelungen für unverzichtbar. Lasst´ Euch GEMEINSAM beraten und klärt, was inhaltlich wie geregelt werden soll - dann kann sich später niemand beschweren oder muss sich übervorteilt fühlen. Verwandte (einschl. Mütter) sind nach meiner Erfahrung bei derartigen Fragestellungen in den seltensten Fällen objektiv und sollten außen besser vor bleiben . . . :wink:

Moin,

erkundige dich mal nach einem sogenannten Berliner Testament.
Damit bekäme sie im Fall deines Todes das Haus ohne Auszahlungs-
anspruch der Kinder … es würde aber von ihr nicht angetastet
sondern nur an diese Kinder vererbt werden können.

Viele Grüße

Jake

P,S.: Es gibt auch ein Rechtsboard hier *fg*

Moin,

und wer kann gerade kein wirksames „Berliner Testament“ aufsetzen? Nicht verheiratete Paare.

Gruß vom Wiz

Moin Wiz,

und wer kann gerade kein wirksames „Berliner Testament“
aufsetzen? Nicht verheiratete Paare.

darüber bin ich auch gestolpert, sah dann aber bei Wikipedia, dass es wohl auch für Lebenspartner gilt?!

„Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.“

Was ist denn jetzt richtig?

Viele Silverstergrüße und das Beste für 2013 wünscht

Kathleen

Hallo Kathleen,

ich bin nicht Wiz, aber mit „Lebenspartner“ dürfte eine eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaft gemeint sein.

Viele Grüße,

Jule

juristische Kompetenz
Hallo @ all,

allein dieser Strang zeigt, wie wichtig es wäre, sich in so weitreichender Frage juristisch kompetent beraten zu lassen - im Verhältnis zum möglichen „Schaden“ dürften etwaige Beratungskosten gerechtfertigt sein.

1 Like

So ist es, hatte diesen Fall aber hier nicht angesprochen, da es hier ja um Männlein und Weiblein geht, und die eingetragene Lebenspartnerschaft geht nur bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen, denen die Ehe verweigert ist.

Gruß vom Wiz