mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen neuen vertrag machen will??
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
Nein, im Gegenteil. Der BR muss zustimmen, wenn ein neuer Vertrag zustande kommt. Der BR hat seinerzeit den befristeten Vertrag bis ende März zugestimmt, und wenn es weiter geht, muss er wieder zustimmen, aber nicht wenn der Vertrag an sich eingehalten wird.
best Regards
Michael
zu der zeit, als der zeitvertrag geschlossen wurde, gab es noch keinen betriebsrat.
ich dachte mir schon, dass der betriebsrat dann nicht angehört werden muss und bedanke mich für die antwort
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
Hallo backgammon,
meiner Ansicht nach nicht, da dem „Zeitarbeitsvertrag“ im Vorfeld schon zugestimmt wurde. Aber es könnte aus folgendem Paragraphen eine Mitbestimmung entstehen,und zwar aus
§ 92 Personalplanung (BetrVG)
- Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen
und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen
und Maßnahmen der Berufsbildung an Hand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die
Vermeidung von Härten zu beraten.
Das wär evt. ein Ansatz den man versuchen könnte.
Ich hoffe,ich konnte einigermaßen weiterhelfen.
Viele Grüße
Im Begriff Zeitvertrag steckt ja das Wort Zeit, d. h. nach Ablauf der Zeit die Vereinbart wurde läuft der Vertrag aus und muss nicht verlängert werden. Der Betriebsrat muss nicht angehört werden weil hier kein Mitbestimmungsrecht besteht. Anders wenn ein Zeitvertrag vor Ablauf gekündigt wird. Zeitverträge können mehrfach verlängert werden. Bei erreichen von 2 Jahren Gesamtbeschäftigungszeit muss ein Festvertrag folgen oder keine Verlängerung mehr möglich.
Der Betriebrat kann jedoch bei der Geschäftsleitung eine Verlängerung beantragen, vorausgesetzt es ist z.B, Aufgrund der momentanen Auftragslage von nöten einen weiteren Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Entscheidung darüber trifft allein die Geschäftsleitung.
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
Ein Zeitvertrag läuft ganz normal aus, wenn er nicht verlängert wird und ist somit nicht anhörungspflichtig beim Betriebsrat wie bei einer Kündigung. Falls Du noch näheres Wissen möchtest, dann melde Dich noch mal. LG
Ich bin mir ziemlich sicher das da der BR nicht gefragt werden muss - aber sicherheitshalber sollten Sie eine zweite Meinung abwarten… oder einfach mal beim Betriebsrat fragen.
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
ein zeitvertrag ist in sich geschlossen. der betriebsrat hat auch nur für die vertragszeit zugestimmt. wenn der vertrag endet, muss der br nicht angehört werden nur wenn erneut verlängert werden soll oder der mitarbeiter fest eingestellt wird. dann beginnt die erneute anhörung.
gruß
d.b.
Hallo!
Da der Mitarbeiter befristet eingestellt wurde (deshalb Zeitarbeitsvertrag) genügt das Auslaufen des Vertrages, dh. am nächsten Tag ist der Arbeitsvertrag nicht mehr gültig. Wenn der Kollege allerdings am nächsten Tag ins Werksgelände gelassen wird, gilt das als eine Weiterbeschäftigung. So könnt ihr durchsetzen, dass er bleibt.
Nun kann es aber sein, dass der Kollege über eine Zeitarbeitsfirma bei Euch beschäftigt ist, dann hat der BR sowieso keine Mitbestimmungsrechte, bzw er hat damals schon gehört, dass der Leihmitarbeiter für diese bestimmte Zeit mit beschäftigt wird.
Bitte wende Dich gerne nochmal an mich, falls Unklarheiten bestehen.
Viel Erfolg!
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sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
Nein, wenn der Vertrag befristet ist, hat der BR keine Möglichkeit einen neuen Vertrag zu erzwingen!
Nein, der Betriebsrat muss nicht angehört werden, da es sich nicht um eine Kündigung handelt (das wäre §102 BetrVG)
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
Hallo Backgammon ,
das ist ja das blöde an Zeitverträgen , dass die Firma von Anfang an nur in einem bestimmten Zeitrahmen plant. (Um Spitzen abzufangen o. ä. )
Leider hat man damit keine Handhabe, dies über den Betriebsrat zu regeln .
Dies sagt mir mein gesunder Menschenverstand, aber um ganz sicher zu sein , (und Du anscheinend organisiert bist) , würde ich Dir empfehlen , dies speziell beim DGB nachzufragen .
Viel Glück und LG
Andana
Nein.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit.
Und zwar ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Da das Ende des Jobs nicht durch Kündigung erfolgt, entfallen auch alle an die Kündigung anknüpfenden Beendigungsvoraussetzungen.
Es bedarf weder einer Kündigungsfrist noch eines Kündigungsgrundes und keiner Anhörung des Betriebsrates.
Ich hoffe ich konnte helfen.
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
Hallo
der Sinn eines befristeten Vertrag (ich vermute dass es sich um einen solchen handelt) ist doch, dass von vornherein ein Enddatum festgelegt ist.
Wenn dieses Datum erreicht ist, endet der Vertrag.
Damit ist der ursprüngliche Zweck erfüllt und es bedarf keiner Betriebsratsanhörung.
Anders wäre dies wenn eine „Verlängerung“ infrage kommt.
Freundliche Grüße
Hallo backgammon!
Nein, der Zeitvertrag läuft dann einfach aus. Der Betriebsrat muss nur gehört werden…bekommt eine weitere Personaländerungsmeldung, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Lg, Sandra.
Hallo:
Zeitvertrag ist befristet und endet automatisch, wenn nicht freiwillig! verlängert.
BRhat da kein Mitspracherecht
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
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sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
nein, meines ERachtens nicht, denn der Br hat ja schon dem Zeitvertrag zugestiund es ist ja keine Kündigung.
mitarbeiter „H“ hat einen zeitvertrag bis ende märz. es kann
sein, dass kein neuer arbeitsvertrag zustande kommt.
Muss nun der Betriebsrat angehört werden, wenn der chef keinen
neuen vertrag machen will??
hallo,
es kommt auf den vertrag an, was drin steht. ist der vertrag im vorhinein schon zeitlich begrenzt, bedarf s keiner kündigung.
bei arbeitsvertragabschlüssen hat ja auch ein betriebsrat mitsprecherecht.
mfg
SN
Hallo backgammon,
ich habe jetzt erst deine anfrage gelesen weil ich lange nicht hier war. ich glaube nicht, dass jetzt noch eien antwort erwartet wird.
sorry
wenn doch, bitte erneut melden.
danke