Nicht vermeidbare Kundenspezifikation

Hallo,

mal angenommen, jemand hat im Onlineshop eine Badewannentrennwand bestellt. Die mit der Artikelnr. 12345 hat ihm besonders gut gefallen, und er hat sich diese nach der vorgegebenen Auswahl bestellt.
Eine bereits ‚fertige‘ gibt es nicht, es werden versch. Optionen zur Auswahl angeboten, z.B. mit Glas oder aus Kunststoff, in 75 oder 80 Breite, mit weißer oder silberner Rahmenfarbe usw.

Bei Lieferung wurde festgestellt, daß die Bestellung nicht aus einem Teil, sondern aus zwei Teilen besteht, was eine Montage aufgrund der vorhandenen Wandgegebenheiten unmöglich macht.

Der Verkäufer akzeptiert keinen Widerruf, weil ja ‚nach Kundenwunsch angefertigt‘ wurde.
Es ist aber gar nicht möglich, NICHT nach Kundenwunsch zu bestellen.

Hätte der Verkäufer recht oder würde dem Käufer die Rückerstattung zustehen?

Danke und Gruß
Marlene

Hallo !

Dann sollte sich der Kunde auch auf die nicht gewünschte,bzw. besser nicht der Beschreibung oder dem Foto entsprechende 2-Teiligkeit des Rahmens versteifen.
Das wäre ein Anweichen vom Angebot,was mit Sonderanfertigung hin oder her nichts zu tun hätte. Es muss aber im Angebot klar gewesen sein,wie der rahmen aussehen wird.
Da scheinbar alles nach Maß gefertigt wird,müsste es ja auch Ansichten oder Maßskizzen des fertigen Teils geben.
Dann wäre es leicht zu entscheiden,ob man die Ausführung bemängeln kann.

Das scheint mir übrigens eine gute Methode zu sein,die gesetzlichen Rückgaberechte in Versandhandel zu umgehen,indem man alles einzeln aufführt und als Sonderanfertigung nach Kundenwunsch deklariert.
Was wohl sogar zulässig wäre,aber m.E. missbräuchlich ausgelegt wird.

MfG
duck313

Hallo Duck,

Dann sollte sich der Kunde auch auf die nicht gewünschte,bzw.
besser nicht der Beschreibung oder dem Foto entsprechende
2-Teiligkeit des Rahmens versteifen.
Das wäre ein Anweichen vom Angebot,was mit Sonderanfertigung
hin oder her nichts zu tun hätte.

das wäre auf jeden Fall einen Versuch wert, aber…

Es muss aber im Angebot klar
gewesen sein,wie der rahmen aussehen wird.

ja, das wurde erwähnt

Da scheinbar alles nach Maß gefertigt wird,müsste es ja auch
Ansichten oder Maßskizzen des fertigen Teils geben.

ja, die hätte es gegeben. Im Nachhinein sogar verständlich… Aber als Laie wäre es schwierig gewesen, das alles zu verstehen

Dann wäre es leicht zu entscheiden,ob man die Ausführung
bemängeln kann.

Ein Mangel würde ja nicht unbedingt vorliegen, eher eine Irreführung in Bezug auf das Foto

Das scheint mir übrigens eine gute Methode zu sein,die
gesetzlichen Rückgaberechte in Versandhandel zu umgehen,indem
man alles einzeln aufführt und als Sonderanfertigung nach
Kundenwunsch deklariert.
Was wohl sogar zulässig wäre,aber m.E. missbräuchlich
ausgelegt wird.

Bei Computern gibt es glaub ich ein Grundsatzurteil, wonach ein nach Kundenspezifikation zusammengestellter Rechner zurückgenommen werden muß, weil die Komponenten einzeln wiederverwendet werden können.

Ich bin auch der Meinung, daß ein BW-Aufsatz keine Sonderanfertigung im engeren Sinne ist, wenn er aus einer sehr eingeschränkten gängigen Auswahl zusammengestellt wurde, wie das hier der Fall gewesen sein könnte.

Viele Grüße
Marlene