Nicht verschuldeter Autounfall - Was tun?

Hallo,

Man hat einen Anspruch gegen den Versicherer, und wenn die pleite
gehen (manchen würde man es fast wünschen wollen), gibt es noch
Fonds undsoweiter. Man kriegt sein Geld schon, aber dazu muss
der Schädiger weder mitwirken noch eigenes Geld haben.

Hat der Geschädigte denn den Anspruch zeitlich unbegrenzt, auch wenn weder der Schädiger noch der Geschädigte den Unfall innerhalb der Meldefrist anzeigen? Die „gegnerische“ Versicherung hat mir aber etwas anderes erzählt. Wofür gibt es die Meldefristen, wenn die Nichteinhaltung keine Konsequenzen hat?

Lustigerweise beschreibst Du selbst genau das, was ich
versuche, Dir zu sagen.

Nein, nach deiner Aussage hätte doch weder der Schädiger noch der Geschädigte der Versicherung den Unfall melden müssen, ohne die Ansprüche gegen die Versicherung zu verlieren.
Ich habe aber innerhalb der Frist der „gegnerischen“ Versicherung den Unfall gemeldet. Hätte ich das nicht getan und der Schädiger auch nicht, hätte ich wahrscheinlich lange auf eine Kostenerstattung warten können.
Gruß
Pontius

Hat der Geschädigte denn den Anspruch zeitlich unbegrenzt,
auch wenn weder der Schädiger noch der Geschädigte den Unfall
innerhalb der Meldefrist anzeigen?

Hat er. Er muss natürlich auf die Verjährung achten.

Die „gegnerische“
Versicherung hat mir aber etwas anderes erzählt.

So sind sie halt, die Profis, deren Job es ist, auch berechtigte Ansprüche abzuwehren. Es geht schließlich um ihr eigenes Geld, und ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man das ganz gerne bei sich behalten will.

Wofür gibt es
die Meldefristen, wenn die Nichteinhaltung keine Konsequenzen
hat?

Hat sie doch, aber im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem. Du hast doch als Geschädigter keinen Vertrag mit dem Versicherer, woher sollte dieser also das Recht nehmen, Dir irgendwelche Fristen zu diktieren?

Lustigerweise beschreibst Du selbst genau das, was ich
versuche, Dir zu sagen.

Nein, nach deiner Aussage hätte doch weder der Schädiger noch
der Geschädigte der Versicherung den Unfall melden müssen,
ohne die Ansprüche gegen die Versicherung zu verlieren.

Hm. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Geschädigte seinen Anspruch nicht nur haben, sondern auch durchsetzen will. Und da gilt nun einmal die Dispositionsmaxime im Zivilrecht: Forderungen kann man geltend machen, oder man lässt es bleiben. Wenn man der gegnerischen Versicherung nicht mitteilt, dass man Geld von ihr haben will, muss man sich auch nicht wundern, wenn kein Geld kommt.

Ich habe aber innerhalb der Frist der „gegnerischen“
Versicherung den Unfall gemeldet. Hätte ich das nicht getan
und der Schädiger auch nicht, hätte ich wahrscheinlich lange
auf eine Kostenerstattung warten können.

Na klar, eben so lange wie Du gewartet hättest. Beweislagen werden mit der Zeit ja auch nicht besser. Klar, dass der Versicherer da etwas mehr Zeit für die Prüfung benötigt.

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