Hallo,
Man hat einen Anspruch gegen den Versicherer, und wenn die pleite
gehen (manchen würde man es fast wünschen wollen), gibt es noch
Fonds undsoweiter. Man kriegt sein Geld schon, aber dazu muss
der Schädiger weder mitwirken noch eigenes Geld haben.
Hat der Geschädigte denn den Anspruch zeitlich unbegrenzt, auch wenn weder der Schädiger noch der Geschädigte den Unfall innerhalb der Meldefrist anzeigen? Die „gegnerische“ Versicherung hat mir aber etwas anderes erzählt. Wofür gibt es die Meldefristen, wenn die Nichteinhaltung keine Konsequenzen hat?
Lustigerweise beschreibst Du selbst genau das, was ich
versuche, Dir zu sagen.
Nein, nach deiner Aussage hätte doch weder der Schädiger noch der Geschädigte der Versicherung den Unfall melden müssen, ohne die Ansprüche gegen die Versicherung zu verlieren.
Ich habe aber innerhalb der Frist der „gegnerischen“ Versicherung den Unfall gemeldet. Hätte ich das nicht getan und der Schädiger auch nicht, hätte ich wahrscheinlich lange auf eine Kostenerstattung warten können.
Gruß
Pontius