Hallo,
Folgendes Problem:
A (Unfallverursacher) fährt an B vor der Haustür auf der Strasse parkenden Auto vorbei, dabei gäret A hintere Stoßstange mit der vorderen Stoßstange B Autos und verursacht eine Schramme an der Stoßstange B Autos und das Glas vom Blinker geht dabei kaputt.
Ok, Polizei angerufen, Unfall und Personalien aufgenommen und von der Polizei haben beide eine „Unfallmitteilung“ bekommen. A meint, seine Versicherung morgen zu benachrichtigen.
Nun meine Fragen:
Fall A:
Man will sein Auto reparieren lassen:
a) Sollte man selber zum Kfz-Sachverständiger gehen und einen Kostenvoranschlag holen?
b) Oder die Versicherung der Gegenseite übernimmt diese Aufgabe?
c) Oder wie sollte man hier am klügsten vorgehen, um sein Recht geltend zu machen?
Fall B:
Man verzichtet auf eine Reparatur und möchte das Geld für den verursachten Schaden von der Gegenseite nehmen. Wie sollte man hier am besten vorgehen?
Bitte um Eure hilfreiche Tipps!
Danke Euch
Fall A:
Man will sein Auto reparieren lassen:
B kann sein Auto zur Kfz-Werkstatt seines geringsten Misstrauens bringen,dort wissen sie ob ein Kostenvoranschlag reicht, oder ob ein Gutachter besser ist. Erst ab einer gewissen Schadenshöhe werden die Kosten des Gutachters übernommen.
Einige Werkstätten bieten die komplette Schadensabwicklung an. Kennen Gutachter, die Versicherungen, und wenn es sein muss auch Anwälte.
Oder B sucht sich einen Anwalt und geht dann zur Werkstatt, und erledigt die Dinge selber.
Fall B:
Man verzichtet auf eine Reparatur und möchte das Geld für den
verursachten Schaden von der Gegenseite nehmen. Wie sollte man
hier am besten vorgehen?
B kann natürlich sich auch den Schaden auszahlen lassen, bei geringen Schäden ein Kostenvoranschlag, bei höheren Schäden ein Gutachter.
Es werden dann die Reparaturkosten minus Mehrwertsteuer ersetzt.
Oder B geht wieder zum Rechtsanwalt, und regelt den Rest selber.
Q-Gruß
danke für die info,
wie ist das denn bei fall B?
1-reicht einfach ein kostenvoranschlag von der vertragswerkstatt oder jeder beliebigen werkstatt?
2-kann jede werkstatt so ein kostenvoranschlag ohne probleme ausstellen? was ist dabei zu beachten?
3-nach dem kostenvoranschlag der werkstatt, wie geht man dann vor? einfach den kostenvoranschlag an die versicherung der gegenseite schicken und um auszahlung bitten oder wie soll das gehen?
danke
Gruss
1-reicht einfach ein kostenvoranschlag von der
vertragswerkstatt oder jeder beliebigen werkstatt?
Hi,
kommt auf die Schadenshöhe an. Bei Bagatellschäden 700-800€ ein Kostenvoranschlag, darunter werden die Gutachtekosten nicht von der Versicherung übernommen. Stichwort ist hier Schadensminderungspflicht.
2-kann jede werkstatt so ein kostenvoranschlag ohne probleme
ausstellen? was ist dabei zu beachten?
Eine Kfz-Werkstatt sollte die erste Anlaufstelle sein wenn die Schadenshöhe nicht selbst geschätzt werden kann. Die kennen auch die Gutachter falls dann einer gebraucht wird.
3-nach dem kostenvoranschlag der werkstatt, wie geht man dann
vor? einfach den kostenvoranschlag an die versicherung der
gegenseite schicken und um auszahlung bitten oder wie soll das
gehen?
Der Kostenvoranschlag wird dann an die Versicherung geschickt, und auch eine Aufstellung der sonstigen Kosten, entweder als Pauschale oder Einzelnachweise.
Es ist möglich das, bei einem Kostenvoranschlag sind keine Bilder dabei, die Versicherung noch Bilder vom Schaden will.
Falls die Versicherung, was möglich ist, etwas zickt und wegen Vorschäden mosert kann ein Anwalt genommen werden.
Wenn es regulär läuft, ist dann innerhalb weniger Tage ein Scheck im Briefkasten.
Q-Gruß
„Der Kostenvoranschlag wird dann an die Versicherung geschickt,
und auch eine Aufstellung der sonstigen Kosten, entweder als
Pauschale oder Einzelnachweise.“
Danke Dir für die Infos.
1-Was sind z.B. die sonstige Kosten, die aufgestellt werden sollten?
2-Werden die sonstige Kosten nicht in den Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt mit aufgenommen?
Hallo,
A meint, seine Versicherung morgen zu benachrichtigen.
B sollte sich vielleicht erst einmal vergewissern, ob A das auch getan hat.
Gruß
Pontius
Huhu!
Es ist für B vollkommen egal, ob A seinen Versicherer informiert oder nicht.
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1-Was sind z.B. die sonstige Kosten, die aufgestellt werden
sollten?
Hi,
Portokosten, Telefonkosten usw. Meist macht man da eine Pauschale so 20€
2-Werden die sonstige Kosten nicht in den Kostenvoranschlag
der Kfz-Werkstatt mit aufgenommen?
Kostenvoranschlag sind reine Reparaturkosten. Falls der Kostenvoranschlag was kostet, die Rechnung auch abgeben.
Q-Gruß
Hallo,
Es ist für B vollkommen egal, ob A seinen Versicherer
informiert oder nicht.
Soll die Versicherung den Schaden regulieren, ist doch der Versicherte verpflichtet, ihr den Schaden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu melden. Wer übernimmt die Reparaturkosten, wenn er das nicht tut und der Unfallgegner mittellos ist?
Gruß
Pontius
„Portokosten, Telefonkosten usw. Meist macht man da eine
Pauschale so 20€“
wer macht diese Aufstellung? Sollte man selber per Hand eine Pauschale von ca. 20,-€ aufs papier schreiben als Rechnung dem Kostenvoranschalg hinzufügen und alles an die Versicherung der Gegenseite schicken?
„Kostenvoranschlag sind reine Reparaturkosten. Falls der
Kostenvoranschlag was kostet, die Rechnung auch abgeben.“
Wie sollte man sich verhalten, wenn die Kfz-Werkstatt für die Ausstellung eines Kostenvoranschlags Geld verlangt?
wer macht diese Aufstellung? Sollte man selber per Hand eine
Pauschale von ca. 20,-€ aufs papier schreiben als Rechnung dem
Kostenvoranschalg hinzufügen und alles an die Versicherung der
Gegenseite schicken?
Hi,
entweder mühsam jeden Centbetrag auflisten, oder einefacher 20€ Pauschale aufschreiben.
Wie sollte man sich verhalten, wenn die Kfz-Werkstatt für die
Ausstellung eines Kostenvoranschlags Geld verlangt?
Entweder schickt er selber die Rechnung an die Versicherung, oder man schickt sie mit dem Kostenvoranschlag mit. Einfach die Werkstatt fragen.
Q-Gruß
Huhu!
Das ist eine Pflicht des Versicherten gegenüber dem Versicherer. Ob und wie er dieser aber nachkommt, hat zum Glück keinen Einfluss auf den Anspruch des Geschädigten.
entweder mühsam jeden Centbetrag auflisten, oder einefacher
20€ Pauschale aufschreiben.
In welcher Form wird das aufgeschrieben? Es gibt bestimmt paar Beispiele dafür im Internet zur Veranschaulichung, kennst Du welche? Sorry für solche Fragen, aber ich habe es noch nie gemacht.
Entweder schickt er selber die Rechnung an die Versicherung,
oder man schickt sie mit dem Kostenvoranschlag mit. Einfach
die Werkstatt fragen.
Es ist erst gestern passiert und man weiss nicht, ob die Versicherung benachrichtigt wurde oder nicht. Aber einen Kostenvoranschalg will man sich heute holen, daher die Frage mit dem richtigen Verhalten:
Selber gleich bezahlen und hoffen, das Geld wieder zu sehen oder nicht bezahlen und sich eine Rechnung ausstellen lassen und diese dann selbständig an die Gegenseite schicken?
Hi,
die Versicherung ersetzt alle notwendigen Kosten. Also auch den Kostenvoranschlag.
Ein einfacher Weg ist, den Kostenvoranschlag holen, und wenn ein Büro der Versicherung am Ort ist, mal vorbeischauen, und die Dinge recht formlos abgeben. Oder einfach die Versicherung anrufen.
Kleine Aufstellung mit Pauschbetrag, Kosten Kostenvoranschlag, und was auf dem Kostenvoranschlag steht, ohne Mehrwertsteuer.
Das gibt eine Summe.
Q-Gruß
Herrlich!
Sechzehn Stunden sind seit der Ursprungsfrage vergangen. Ein Anruf/Besuch bei einem Anwalt hätte 15 Minuten gedauert und der Fragesteller könnte sich jetzt wieder anderen Aufgaben widmen.
Hi,
15Minuten für den Mandanten, oder 15Minuten für den Anwalt?
Bisher habe ich es noch nie erlebt das ein Anwalt telefonisch ein Mandat übernommen hat. Bisher wollten die immer das der Mandant persönlich vorbeikommt. Schließlich wollen die eine unterschriebene Vollmacht. Was dann oft genug mit Arbeitsausfall verbunden ist. Nachtschichten wie hier 00:08 bieten die wenigsten Anwälte. Vieles wird dann auf dem Postweg erledigt. Anwalt schreibt der Versicherung einen Dreizeiler, der Mandant bekommt eine Kopie. Versicherung schreibt wieder dem Anwalt, der Anwalt schreibt dem Mandanten. Mandant schreibt dem Anwalt, Anwalt schreibt der Versicherung, Versicherung dem Anwalt, Anwalt dem Mandanten…
So bleibt es nicht bei 15Minuten.
Wenn der Anwalt dann wenigsten alles übernehmen würde, aber hast Du schon mal erlebt das ein Anwalt das Auto vom Mandanten zur Werkstatt fährt, oder beim Gutachtertermin anwesend ist? Also muss der Mandant doch wieder alles, bis auf den Schriftwechsel an die Versicherung, übernehmen.
Wenn es jemand einfach und unkompliziert möchte, dann soll er sich an die Profis wenden, wo die Unfallabwicklung komplett übernehmen. Die sind auch bei Gutachterterminen anwesend.
Q-Gruß
Hallo,
Das ist eine Pflicht des Versicherten gegenüber dem
Versicherer. Ob und wie er dieser aber nachkommt, hat zum
Glück keinen Einfluss auf den Anspruch des Geschädigten.
Was nützt mir der Anspruch, wenn bei dem Schädiger nichts zu holen ist?
Mein Unfallgegner, der eindeutig schuld war und von dem ich wußte, dass er „klamm“ ist, hatte den Unfall aber nicht seiner Versicherung gemeldet. Um sicher zu sein, den Schaden auch ersetzt zu bekommen, hatte ich erst meiner und dann seiner Versicherung den Unfall gemeldet. Die Schadensregulierung war dann kein Problem mehr.
Gruß
Pontius
Huhu!
Bisher habe ich es noch nie erlebt das ein Anwalt telefonisch
ein Mandat übernommen hat.
Ich weiß, was Du schon alles mit Anwälten erlebt hast - Du wirst ja nicht müde, immer und immer wieder davon zu erzählen, musst Dir aber trotzdem immer wieder gefallen lassen, wenn ich dann einfach mal mit der Realität um die Ecke komme.
Es gibt Anwälte, denen schickt man um 0:08 eine Mail mit der Unfallschilderung, dann kriegt man um 9:00 Uhr eine Mail zurück mit der Bitte, man solle den polizeilichen Unfallbericht faxen oder scannen, und dann legt der Anwalt los. Der Anwalt muss auch nicht mit zur Werkstatt oder zum Gutachter, aber er kann dem Mandanten ein sichereres Gefühl verleihen, wenn dieser bei der Werkstatt ist.
Das mit den Kopien und den langen Wegen und Termin geben lassen und hin und her, meine Güte, akzeptiere doch bitte mal, dass das Kram aus dem vergangenen Jahrhundert ist.
Hallo nochmal!
Das ist eine Pflicht des Versicherten gegenüber dem
Versicherer. Ob und wie er dieser aber nachkommt, hat zum
Glück keinen Einfluss auf den Anspruch des Geschädigten.
Was nützt mir der Anspruch, wenn bei dem Schädiger nichts zu
holen ist?
Du wirst lachen, aber das ist AUCH völlig egal! Man hat einen Anspruch gegen den Versicherer, und wenn die pleite gehen (manchen würde man es fast wünschen wollen), gibt es noch Fonds undsoweiter. Man kriegt sein Geld schon, aber dazu muss der Schädiger weder mitwirken noch eigenes Geld haben.
Mein Unfallgegner, der eindeutig schuld war und von dem ich
wußte, dass er „klamm“ ist, hatte den Unfall aber nicht seiner
Versicherung gemeldet. Um sicher zu sein, den Schaden auch
ersetzt zu bekommen, hatte ich erst meiner und dann seiner
Versicherung den Unfall gemeldet. Die Schadensregulierung war
dann kein Problem mehr.
Lustigerweise beschreibst Du selbst genau das, was ich versuche, Dir zu sagen.
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Ich weiß, was Du schon alles mit Anwälten erlebt hast - Du
wirst ja nicht müde, immer und immer wieder davon zu erzählen,
Hi,
weißt Du nicht.
Der letzte Anwalt bei dem ich Mandant war, war ein echt pfiffiges Kerlchen. Der hat gleich beim zweiten Gespräch zur Begrüßung gesagt, ich habe mich schon mal informiert. Hat auch gleich gesagt, was möglich ist. War bei jedem Termin vorbereitet. Hat auch sehrgut mit der Versicherung verhandelt. Wenn alle so wären hätte ich keine Bauchschmerzen wenn jemand nach Anwalt fragt.
Das mit den Kopien und den langen Wegen und Termin geben
lassen und hin und her, meine Güte, akzeptiere doch bitte mal,
dass das Kram aus dem vergangenen Jahrhundert ist.
Also bei mir ist es jetzt so 2-3Jahre her. Aber auch bei dem sehrguten Anwalt ging alles noch per Post oder Termin. Nix Email.
Q-Gruß