Nicht versetzt wegen zu vieler Fehlstunden!?

Hi Leute!

Habe folgende Frage, gehe in NRW auf nem Gymmi in die 11. Wäre normalerweise versetzt, habe aber festgestellt dass ich in Sport mehr als 25% aller Stunden im Halbjahr gefehlt habe, aus chronischer Unlust warscheinlich. Kann das irgendwelche Konsequenzen für mich haben, Kurs nicht gewertet oder so? Vielen Dank!

Gruß Christian

Hi Christian

Ja, das kann es allerdings haben. Normalerweise nimmt dich der/die Obenstufenleiter/in aber auch ins Gebet. Die Zeiten die man fehlen darf schwanken zwischen 20-40% der Stunden (je nachdem wie intensiv eure Schule das Fach durchsetzen kann).
Ohne Attest ist schonmal ganz schlecht.

Am besten informierst du dich bei deinem Sportlehrer, wie der Stand ist, aber nicht mit einem „Wie oft darf ich denn noch fehlen?“ Das wirkt faul, sondern eher mit einem „Entschuldigung, mir kam es so vor, dass ich aufgrund meiner Gesundheit evtl. zu viele Stundenausfälle haben, wie kann sich das auswirken?“ o.ä.-
Wenn du einen guten Draht zu deinem Sportlehrer hast kannst du evtl. eine Prüfung (und damit Bewertungsnoten) nachholen oder ein Referat schreiben.

Wenn du ohne Lösungsmöglichkeit bist ist das sehr schlecht, auf die Kurse im Abi dürfte es sich nicht auswirken (da gelten ja nur 3 von 4 aus 12 und 13) aber wenn ich mich recht entsinne gibt es keine „nicht gewerteten Kurse“ wenn du kein Sportattest o.ä. hast was dich für das Jahr entschuldigt. Das bedeutet schlicht eine 6 (unter Vorbehalt meinerseits), aber ob nun 6 oder nicht gewertet, es wirkt sich negativ auf deine Versetzung aus. Ist jetzt schon etwas lange her *schlechtes Gedächtnis hat* aber bei uns hieß es zumindest 6 = keine Versetzung.

lg
Kate

lg
Kate

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Hallo Christian!

Kann das irgendwelche

Konsequenzen für mich haben, Kurs nicht gewertet oder so?

An unserer Schule in Niedersachsen galt irgendwie 1/3 Fehlstunden und man ist durchgefallen. Im NRW Schulgesetz
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…
habe ich hierzu jedoch keine genaue Angabe gefunden.
Allerdings kann der Lehrer dieses Verhalten vielleicht nach
§48 (5) „Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies
wie eine ungenügende Leistung bewertet.“ bewerten.
Ein regelmäßiger Unterriuchtsbesuch, der nach
§43 (1) „Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. […]“ gefordert wird, war schließlich nicht gegeben.

Wenn der Lehrer unfreundlich ist, dann zählt der Kurs als ungenügend und Du darfst das Jahr wiederholen. Du solltest Deine Arbeitseinstellung etwas ändern.

Gruß, Stefan

Hi Kate!

Vielen Dank schonmal für deine Mühe! Dann kanns ja echt passieren dass ich deswegen sitzen bleibe, mit ner 6 hat man ja glaub ich keine Chance. Die Stunden wurden immer entschuldigt, allerdings nicht durch ein Attest, sondern von meinen Eltern auf der Fehlstundenliste. Ich muss echt schaun was ich mache…

Meld mich wieder wenn ich weiter weiß

Hallo,

ja glaub ich keine Chance. Die Stunden wurden immer
entschuldigt, allerdings nicht durch ein Attest, sondern von
meinen Eltern auf der Fehlstundenliste. Ich muss echt schaun
was ich mache…

Wenn Du die Entschuldigungen Deiner Eltern hast, dürfte das Problem nicht ganz so kritisch sein, aber versprechen kann ich Dir nichts.

Ein Attest ist eigentlich erst üblich, wenn´s um Abi-Prüfung geht oder die Schule Zweifel an den Entschuldigungen hat, das kann u.U. sogar bis zur Anforderung einen amtsärztlichen Attestes gehen.

Ich hätte fast mein Abi nicht machen können, da mir der Sportlehrer keine Note geben wollte. von drei Stunden hatte ich nur eine besucht (einmal Bus verpaßt, es gab nur einen am Tag, war halt plattes Land, und einmal Musterung). Es hat sehr viel Überredungskunst vom Direktor/Elternsprecher usw. gefordert bis ich wenigsten eine 5 bekam und damit der Kurs als absolviert abgehakt werden konnte.

Also versuch die restliche Zeit aktiv zu sein.

Gruß und viel Erfolg

Volker

Hi,

Sport kann ich auch gar nich ab. ^^ Sind einfach nich meine Sportarten bei, meistens. Aber ich habe wenigstens gute Krankenbescheinigungen, die dazu auch noch stimmen. ^^
Wenn du sowas machst wie ich dürfte da stehen: „Kann nicht bewertet werden.“ Oder sowas in der Art. Aber bei sowas, was du gemacht hast dürfte das schon schlechter ausssehen. Bei uns (Braunschweig, NDS) gilt: „Arbeitsverweigerung ist eine nicht erbrachte Leistung, eine nicht erbrachte Leistung ist mit 6 zu benoten.“
Wenn es bei euch ebenso ist, dann hast du also in allen Fehlstunden eine 6. Dann darfst du schonmal anfangen deinen Schnitt zu berechnen. Oder versuche einfach eine Bescheinigung nachzureichen. Hast du nen Psychologen? Der findet sicher was in deinem tiefsten Inneren, was dich am Sport hindert und wenn er nett ist, bescheinigt er dir, dass du psychisch krank bist und desshalb nicht teilgenommen hast. Ob du das bei deinem Lehrer so einfach durchbringen kannst, weiß ich aber nich, hab sowas noch nie getestet, habe leider Gottes körperliche Beschwerden.
Aber zurück zum Thema: Wenn du dann also 5 oder 6 hast kannste nurnoch mit einem gleich langen Fach ausgleichen. Vlt Geschichte 1 oder so.
Wenn du nicht ausgleichen kannst ist die Versetzung gefährfet. Bei uns isses so, dass man bei einer 5 weiter kommt, aber bei zwei fünfen müssen beide ausgeglichen werden, sonst is der Zug abgefahren. Du weißt am besten wie es in NRW ist.