mein bruder buddy ist der stolz der family, weil er aufs gymnasium geht. leider musste er in der 8. wiederholen und hat jetzt, in der 10., ne 5 in musik (nebenfach) und ne 5 in franz. (hauptfach) bekommen. seine 5 im nebenfach kann er mit sport, 2, ausgleichen. allerdings hat er in allen anderen hauptfächern eine 4 und kann franz. nicht ausgleichen.
nach langem hin und her hab ich herausgefunden, dass eine nachprüfung möglich sei
Welches Bundesland?
Bitte nenne noch das Bundesland, in dem sich die Schule befindet, weil jedes Bundesland eine eigene Versetzungsordnung hat. Diese Ordnungen sind sich z.T. sehr ähnlich, aber in den angesprochenen Bereichen doch unterschiedlich.
Hallo Ben!
Ob eine Nachprüfung möglich ist, sollte Dein Bruder umgehend und ggf. schriftlich bei der Schulleitung erfragen.
Wie mein Vorschreiber gesagt hat, hier gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach Bundesland.
Ich meine mich zu erinnern, dass in NRW bei den von Dir genannten Voraussetzungen eine Nachprüfung nicht in Frage käme, weil alle Hauptfächer mit 4en vertreten sind, und die zweite Fremdsprache als Hauptfach zählt.
Angelika
ich kenne mich mit den genauen Regelungen zur Nachprüfung nicht wirklich aus. Sie hängen ja auch - wie schon zweimal gesagt - vom Bundesland ab. Die entsprechenden Richtlinien für dein BL solltest du über Google finden können. Im übrigen kann (und muss) die Schule all diese Fragen beantworten.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Problem ist, in der Mittelstufe zweimal zu wiederholen. Hier in NRW darf man nicht ein Schuljahr zum dritten Mal wiederholen, aber ich habe noch nie gehört, dass das bei zwei unterschiedlichen Jahren nicht erlaubt sein soll.
Falls alle Stricke reißen: Abitur ist meines Wissens nicht die einzige Möglichkeit, Lehramt studieren zu können. In manchen Bundesländern und bei manchen Unis mit bestimmten Vermerken im Fachhochschulzeugnis und einer Eignungsprüfung geht es. Also: im Fall der Fälle frühzeitig informieren und eine entsprechende Berufsausbildung machen.
Ich meine mich zu erinnern, dass in NRW bei den von Dir
genannten Voraussetzungen eine Nachprüfung nicht in Frage
käme, weil alle Hauptfächer mit 4en vertreten sind, und die
zweite Fremdsprache als Hauptfach zählt.
soweit ich weiß müsste das aber gehen. Er kann das Nebenfach weiterhin ausgleichen und aus der 5 im Hauptfach durch die Nachprüfung eine 4 machen, da gibt es dann ja auch ein neues Zeugnis. Dann hat er nur noch eine 5 auf dem Zeugnis und die ist ausgeglichen, womit er weiter wäre.
Diese Aussage bezieht sich aber nur auf NRW und muss nicht 100% richtig sein. Ich weiß, dass es so war und wüsste nicht, dass da etwas geändert worden wäre im letzten Jahr…
Selbst wenn er hängen bleibt könnte er in NRW auf dem Gymnasium bleiben. Er sollte nur drauf achten so etwas nicht zweimal in einem Schuljahr zu machen.
deine Begrüßung deutet darauf hin, dass die Schule in Schleswig-Holstein liegen könnte. Generell kann dein Bruder unter den genannten Voraussetzungen die 10. Klasse wiederholen, zumindest spricht nach §3 der Landesverordnung über die Versetzung nichts dagegen:
nach langem hin und her hab ich herausgefunden, dass eine
nachprüfung möglich sei auf Antrag der Eltern beschlossen werden kann. Übrigens ist nach dieser Verordnung eine Nachprüfung auch nur in den Klassen 7 bis 9 vorgesehen. Das würde bedeuten, dass dein Bruder rechtlich gesehen keinen Anspruch auf eine Nachprüfung hätte. Vielleicht also mal den Ball etwas flach halten…
Da ich nicht in Schleswig-Holstein tätig bin, kann ich mich natürlich nur auf o.g. link berufen, sollte jemand andere Tatsachen kennen, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Korrektur!
Hallo Ben!
Grade heute wurde ich als Elternvertreterin in einem ebensolchen Fall um Rat gefragt. Gymn. Kl. 10
Vorsichtshalber habe ich unseren Schulleiter deswegen angerufen, und er hat mir gesagt:
„Auf die Möglichkeit einer Nachprüfung !muss! der Schüler von den Lehrpersonen aufmerksam gemacht werden“.
Auch wenn (wir sind in NRW) ALLE übrigen Noten 4 sind, kann die 5 in einem Hauptfach mittels Nachprüfung ausgebügelt werden, sodass dann eine Versetzung möglich wäre.
Sorry, dass ich Dir gestern etwas anderes gesagt habe.
Angelika
mein bruder buddy ist der stolz der family, weil er aufs
gymnasium geht. leider musste er in der 8. wiederholen und hat
jetzt, in der 10., ne 5 in musik (nebenfach) und ne 5 in
franz. (hauptfach) bekommen. seine 5 im nebenfach kann er mit
sport, 2, ausgleichen. allerdings hat er in allen anderen
hauptfächern eine 4 und kann franz. nicht ausgleichen.
nach langem hin und her hab ich herausgefunden, dass eine
nachprüfung möglich sei
Selbst wenn er hängen bleibt könnte er in NRW auf dem
Gymnasium bleiben. Er sollte nur drauf achten so etwas nicht
zweimal in einem Schuljahr zu machen.
Gruß
Cornel
Moin ich glaube das hängt auch von der Empfehlung ab, die man mal bekommen hat.
Jedenfall zu meiner Schulzeit in NDS meine ich mich errinnern zu können, das wenn man nach der OS keine Empfehlung fürs Gymnasium hatte und man zweimal in der Sek 1 sitzen geblieben ist, musste man das Gymnasium verlassen, mit Gymnasialempfehlung durfte man 2x in der Sek 1 sitzen bleiben. Ob das so tatsächlich stimmt weiss ich leider nicht genau, weil ich es nicht ausprobiert habe Es müsste aber so gewesen sein.
( Achja zweimal in einer Jahrgangsstufe ginge natürlich auch nicht )
Ciao
Soera