bei Einzug in eine Mietswohung wurden in das Übergabeprotokoll einige Mängel nicht aufgenommen,ein Türblatt war beschädigt (3cm breites Loch) und wurde repariert durch Zuspachtelung und Überstreichung.
Dieses wurde aber durch die Tochter des Vermieters mündlich als bereits beseitigter Mangel bezeichnet und wurde somit nicht von ihr in das Protokoll aufgenommen. (Bei der Übergabe anwesend: 2 Vormieter, 1 neuer Mieter (X) und Begleitperson, Tochter des Vermieters als Vertretung des Vermieters).
Tochter des Vermieters meint es sei behoben und notiert es nicht in das Protokoll.
Neuer Mieter X ist skeptisch und fotografiert vorsichtshalber unter anderem dieses Türblatt.
Neuer Mieter X baut noch vor Einzug diese Tür ab und stellt diese in den Keller da diese Tür nicht geschlossen werden kann weil katzen ständigen offenen Zugang zum Flur und zum Katzenklo brauchen. Tür bleibt 2 Jahre im Keller stehen. Es gibt viele Zeugen.
2 jahre später zieht der damals neue Mieter X aus, baut die Tür wieder an.
Bei Übergabe der Wohnung, diesmal durch eine Angestellte des Vermieters, wird das Türblatt bemängelt und in das Protokoll aufgenommen.
Sofort wurde vom auszuziehenden Mieter X per Einschreiben ein Brief gesendet mit Foto (mit Erstellungsdatum)und den damaligen Ablauf bei Einzug beschrieben.
Darauf hin folgt nur eine Kautionsabrechnung mit einem Abzug für die beschädigte Tür mit Rechnung.
Mieter X der bereits ausgezogen ist soll unterschreiben.
Muss der Mieter X diese Tür bezahlen?
Im Protokoll sind noch andere Fehler.
Z.Bsp. hat Mieter X den Laminatboden im Wohnzimmer/Flur und den optisch gleiche Linoliumboden in Küche „abgekauft“ vom Vormieter.
Die Tochter des Vermieters hatte den Laminatboden für Wohnzimmer Flur UND KÜCHE in das Protokoll eingetragen.
Nein,natürlich nicht,aber man sollte nicht glauben,ein Foto vom Altzustand kann alles beweisen und Forderungen abweisen !
Es beweist schließlich nicht den Erstzustand bei Einzug,denn was sagt das Datum schon aus,das kann man ja verändern.
Wenn man Mängel feststellt,nach dem Einzug,dann dokumentiert man sie(hier gemacht),aber man bringt sie auch dem Vermieter zur Kenntnis.
Es ist doch nicht so ungewöhnlich,das man bei der kurzen Besichtigung/Übergabe nicht alles bemerken kann(beiderseitig).
Mündliche Aussagen „Das ist kein Mangel,das werte ich (heute) als ausreichend ausgebessert“,können in Jahren bis zum Auszug nicht mehr erinnert werden,wenn nicht schriftlich festgehalten im Protokoll.
Das bedeutet also Mieter X muss die Tür trotzdem bezahlen, da er den Mangel nach Einzug nicht nochmal schriftlich mitgeteilt hat.
Es ist nicht nachvollziehbar woher ein normaler Mensch die einzelnen Schritte zur richtigen Vorgehensweise in so einer Situation kennen soll und auch noch von Anfang an damit rechnen muss das irgendetwas gegen ihn verwendet werden kann.
Das bedeutet also Mieter X muss die Tür trotzdem bezahlen, da
er den Mangel nach Einzug nicht nochmal schriftlich mitgeteilt
hat.
nein. er muss aber klagen, wenn der vermieter die kaution nicht rausrücken will.
Es ist nicht nachvollziehbar woher ein normaler Mensch die
einzelnen Schritte zur richtigen Vorgehensweise in so einer
Situation kennen soll und auch noch von Anfang an damit
rechnen muss das irgendetwas gegen ihn verwendet werden kann.
das ist unsinn, da hilft der ganz normale gesunde menschenverstand.
nein. er muss aber klagen, wenn der vermieter die kaution
nicht rausrücken will.
warum soll man klagen wenn man die Tür dann doch bezahlen muss?
das ist unsinn, da hilft der ganz normale gesunde
menschenverstand.
Das hat nichts mit einem normalen gesunden Menschenverstand zu tun.
Eine 18 Jahre junge Frau die das erste mal eine Wohnung mietet, bei einer Hausverwaltung die über 200 Wohnungen vermietet, vertraut da schon drauf wenn man ihr sagt dass das Türblatt doch repariert ist und man nur eine leichte Farbabweichung vom überstreichen hat.
nein. er muss aber klagen, wenn der vermieter die kaution
nicht rausrücken will.
warum soll man klagen wenn man die Tür dann doch bezahlen
muss?
das nein hast du nicht gelesen?
doch aber ich habe nicht verstanden wie man sich jetzt verhalten könnte. der vermieter will eine unterschrift und die bankverbindung wohin die kaution (minus Tür) überwiesen werden soll.
Er wird sie einfach einbehalten, man will aber die ganze kaution zurück. Wie kann man sich da verhalten.
hier gab es doch haufenweise zeugen, dass der mangel bereits
beim einzug vorlag. wo genAu siehst du denn das problem?
Er meint am telefon er hat auch zeugen die durch das fenster die Tür gesehen haben wollen (Erdgeschoss, das Fenster befindet sich ca. 1,65m vom Boden.
Man muss dazu sagen es gibt dort Mitbewohner die extremer belästigt werden als das schauen durch fenster.
das ist unsinn, da hilft der ganz normale gesunde
menschenverstand.
Das hat nichts mit einem normalen gesunden Menschenverstand zu
tun.
doch. ich habe auch nicht jura studiert und weiß, dass man
ALLE mängel ins protokoll schreibt.
Eine 18 Jahre junge Frau die das erste mal eine Wohnung
mietet, aber nicht allein, dafür waren doch zeugen da.
bei einer Hausverwaltung die über 200 Wohnungen
vermietet,
grad war da noch eine tochter vom vermieter. und die
hausverwaltung gar nicht bei der übergabe beteiligt.
ich wollte das jetzt nicht unnötig ausweiten.
Es handelt sich um einen ehemaligen architekten, 70, vermietet viele wohnungen hat ärger mit allen mietern hat keinen anwalt der für ihn arbeiten will ebenso keine handwerker mehr, nur noch einen kaum deutsch sprechenden hausmeister und 4 ausländische angestellte. die nennen sich dann verwaltung. Hat schlechten Ruf in der Stadt. Das hat Mieter X vorab nicht gewusst, erst mit start einer Ausbildung in einer größeren Behörde.
Die Tochter des vermieters hilft ihm ab und an wenn die angestellten krank sind. so auch beim übergabeprotokoll.
doch aber ich habe nicht verstanden wie man sich jetzt
verhalten könnte. der vermieter will eine unterschrift und die
bankverbindung wohin die kaution (minus Tür) überwiesen werden
soll.
Er wird sie einfach einbehalten, man will aber die ganze
kaution zurück. Wie kann man sich da verhalten.
man setzt eine frist für vollständige rückzahlung der kaution (kontodaten angeben) und muss ggf. zum anwalt, um klage zu erheben, wenn die auszahlung ausbleibt oder unvollständig ist. wer welche zeugen hat wird sich dann zeigen.
oder man lässt es halt bleiben und hört dann aber auf, sich zu beschweren.
man setzt eine frist für vollständige rückzahlung der kaution
(kontodaten angeben) und muss ggf. zum anwalt, um klage zu
erheben, wenn die auszahlung ausbleibt oder unvollständig ist.
wer welche zeugen hat wird sich dann zeigen.
oder man lässt es halt bleiben und hört dann aber auf, sich zu
beschweren.
danke für die Antwort.
Es besteht halt nur die Angst um das Risiko… das man zum Schluss Anwalt/Selbstbeteiligung und die Tür bezahlen muss…
Es besteht halt nur die Angst um das Risiko… das man zum
Schluss Anwalt/Selbstbeteiligung und die Tür bezahlen muss…
selbstverständlich besteht dieses risiko. es wäre schon grob fahrlässig, das aus der ferne ohne genaue kenntnisse zu verneinen. das muss dann schon der anwalt vor ort machen und nicht irgendein laie in einem internetforum.
du kennst mich doch gar nicht.