Hallo zusammen,
ich geb’s ja zu: ich hab neulich mal eine von diesen RTL-SAT Richter-grusel-Show gesehen. Aber zu meiner Ehrenrettung muß man mir lassen, daß ich die Sache nach etwa 10 min wieder verlassen habe *g*. Nur ist mir in der Zwischenzeit was aufgefallen. Der Grusel-Richter fragt die Leute ja immer „Und mit dem Angeklagten sind Sie nicht verwandt oder verschwägert?“ worauf die beiden Zeugen, die ich gesehen hab voller Entsetzen den Kopf geschüttelt haben und gesagt „Nein(, um Himmels willen)“. Und das versteh ich nicht, denn eigentlich hätten die die Frage vom Richter doch bejahen müssen, oder? (In dem Fall waren sie wohl wirklich nicht „verwandt oder verschwägert“)
Denn hätte der Richter gefragt „Sind Sie verwandt?“ wäre ja „nein“ die „richtige“ Antwort. Aber da er fragte „Sind Sie nicht verwandt?“ wäre doch „ja“ die „richtige“ Antwort. Wie gesagt, richtig im Sinne von „nicht verwandt“. Trotzdem hat denen das der Richter so ohne weiteres geglaubt und hat seine Grusel-Vorstellung fortgesetzt und mich ratlos (über die Fragestellung) und haareraufend (über das Niveau) zurückgelassen.
Versteh ich das dann nun schon wieder falsch oder funktionert einfach diese doppelte Verneinung auf deutsch nicht?
Liebe Grüße
Petzi