Nicht voll nachbesetzte Stelle

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, ich arbeite als Psychologin / therapeutische Case Managerin in einer forensischen Klinik im Langzeitbereich. Bisher war es Usus, dass in der Klinik pro Station jeweils 2 Therapeuten für ca. 16-19 Patienten zuständig waren. Seid wir durch einen Konzern privatisiert wurden, ist Sparkurs angesagt, meinem Stationskollegen wurde der befristete Vertrag nicht verlängert. Nun kursieren ernstzunehmende Gerüchte, dass seine 100% Stelle wegfällt und eine andere Kollegin (die noch mit 100% auf einer anderen Station arbeitet) sich zu jeweils 50% auf 2 Stationen aufteilen soll. Für mich heißt das konkret, statt mit 8-9 schwer gestörten Rechtsbrechern zu arbeiten, nun 13 Patienten zu haben. Die meisten anderen Stationen der Klinik (mit demselben Arbeitsaufwand bzw. Patientenschlüssel, aber einem besseren Ansehen als die „Langzeitstation“) arbeiten vorerst mit 2 vollen Stellen pro Station (also niedrigerer Patientenschlüssel) weiter. Muss ich das klaglos hinnehmen?

Vielen Dank für Ihrer Zeit!

Jessica

Muß ich das klaglos hinnehmen ?
Hier muß unerschieden werden zw. dem, was vielelicht im AV u. TV geschrieben steht u.d. Qualität d. Arb.sowie Ihrer Pos…

Arb.vertrag /Tarifvertrag
Bitte nachschauen, was u. ob überhaupt etwas geschrieben steht zu den Punkten, d. Sie angesprochen haben.
U. in welchem Bezug Ihrer Arbeit:
Psych. - case-Mg.

Qualität d. Arb.:
Da hören dann meine Fachkenntnisse so langsam auf.
Mein Tip ist, bei einem Berufsverband f. forens. Psych. erkundigen, ob es da enstprechendne Empfehlungen gibt.
Gibt es eine derart. Berufsverband nicht, würde ich einf. mal einen forens. Psych. kontaktieren.

Hallo Jessica,

ich befürchte ja, aber nicht klaglos.
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat? Wenn ja, ist dieses Gremium Ansprechpartner Nr.1, da hier ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Personalentscheidungen, auch Kürzungen von Stellen und Umstrukturierungen besteht.

Auf kursierende Gerüchte würde ich erstmal nichts geben, sondern den Kontakt zur Personalabteilung suchen.
Vorgesetzte mit einbeziehen und Kollegen mit ins Boot holen. Insbesondere die Kollegin, die dann verteilt auf zwei Stationen arbeiten soll.

In einem klärenden Gespräch können dann Fakten geklärt werden.
Aber rein rechtlich gesehen, kann der Arbeitgeber so verfahren.

Viel Erfolg Gruß Claudia

Hallo Jessica,
die Frage ist die nach der Alternative. Was möchten Sie denn machen, wenn sie nicht klaglos hinnehmen wollen. Auf unternehmerische Unterscheidungen haben Sie keinen Einfluss. Natürlich können Sie sich beschweren, ob es Erfolg haben wird, kann ich Ihnen nicht provezeien. Eine zweite Stelle einklagen können Sie nicht.
Weitere Möglichkeit: die Arbeit nicht schaffen, dann muss der Arbeitgeber handeln.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Brigitte

Es steht dem Arbeitgeber grundsätzlich frei, die Organisation und den Stellenplan so zu gestalten, wie er es für richtig hält. Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist dieser dazu aber vorab anzuhören, sonst kann das nicht umgesetzt werden. Für die Kollegin ist ggf. zu prüfen, ob eine Änderungskündigung erfolgen muß, das kann ich so aber nicht beurteilen.

Liebe Jessica,

es ist Sache des Arbeitgebers, die Arbeit zu organisieren. Wenn er meint, mit weniger Leuten auszukommen, so kann man dagegen nichts machen. Sie müssen jedoch aufpassen, dass Sie sich nicht tot arbeiten oder dass Sie nicht wegen des Stresses mehr Fehler machen. Hier hilft meistens Dienst nach Vorschrift. Zudem sollte man den Betriebsrat einschalten und fleißig Überlastungsanzeigen schreiben.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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