Hallo,
stimmt es, dass wenn man einen Schaden vorsätzlich verursacht, man zum Ersatz der vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Schäden verpflichtet werden kann? Wie kann man nicht vorhersehbare Schäden festmachen?
Danke
Martin Unterholzner
Hallo,
stimmt es, dass wenn man einen Schaden vorsätzlich verursacht, man zum Ersatz der vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Schäden verpflichtet werden kann? Wie kann man nicht vorhersehbare Schäden festmachen?
Danke
Martin Unterholzner
hallo,
durch Feststellungsurteil
dora