Nicht zu behandelnder Zahn beschaedigt

Hi,

bei mir wurde vor fast 3 Mo ein grosser Frontzahn gezogen und die Zaehne daneben abgeschliffen fuer eine Bruecke. Mein naechster Termin ist am Donnerstag fuer eine weitere einstuendige Behandlung inkl. Abdruecke etc. und in in zwei weiteren Wochen soll dann alles fertig sein.

Beim Abschleifen des anderen grossen Frontzahnes vor 3 Mo hat der ZA die Ecke des nicht zu behandelnden Zahnes daneben weggebrochen. Ich hatte ihm das beim Termin fuers Faedenziehen gesagt und nachdem er es zuerst abgestritten hatte, gab er es dann zu, meinte aber, er haette nach bestem Vermoegen gehandelt und haette es nicht besser machen koennen.

Der abgeschliffene Frontzahn war an der Seite leicht nach innen gebogen und damit etwas unter dem beschaedigten Zahn. Ich sehe durchaus, dass das Abschleifen durch die Zahnstellung nicht einfach war, glaube aber trotzdem, dass hier ein vermeidbarer Fehler des ZA verliegt. Die Ecke ist unwiderbringlich weg. Abgesehen von einem kostenlosen Aufbau des Zahnes um die Ecke aufzufuellen, kann ich eine Minderung der Gesamtrechnung verlangen? Ich bin in D nicht versichert und bezahle die kompletten ca. EUR 1.700 (inkl. Labor) selbst.

Bin dankbar fuer jeden Rat!

Kris

Abgesehen von einem kostenlosen Aufbau
des Zahnes um die Ecke aufzufuellen, kann ich eine Minderung
der Gesamtrechnung verlangen? Ich bin in D nicht versichert
und bezahle die kompletten ca. EUR 1.700 (inkl. Labor) selbst.

Hallo Kris,

das ist eine Frage für das Juristenforum.

Verlangen kannst Du eine Minderung selbstverständlich, allerdings stehen Deine Chancen schlecht. Der Schaden der Dir entstanden ist, lässt sich mit einer kleinen Füllung im Wert von wenigen Euro beheben.

Wenn dieser Schaden durch eine ungünstige Zahnstellung entstanden ist, kann man dem Zahnarzt keinen Vorwurf machen, denn dann gehört dieser Vorfall zu den üblichen Risiken einer zahnärztlichen Behandlung.

Gruß Gero