Nicht zu vergessen nach Kündigung

Hallo!

Was muss nach einer Kündigung noch alles geregelt werden?
Dazu fallen mir ein, ohne zu wissen, ob da etwas geregelt werden muss: Krankenversicherung (ummelden?), Lohnsteuerkarte, Bescheinigungen usw. usf.

Was muss jemand also selbst tun, nachdem er gekündigt hat/wurde außer sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden?

Grüße

f.s.

Hallo f.s.

Was muss nach einer Kündigung noch alles geregelt werden?
Krankenversicherung (ummelden?),

Willst Du die Kasse wechseln? Falls nicht, schreiben die Dich schon am um weiterhin Beiträge zu bekommen (falls Du wg. Eigenkündigung bei der Agentur für Arbeislosigkeit gesperrt bist); andernfalls regelt das besagte Agentur

Lohnsteuerkarte,

Bekommst Du von Deinem Ex-Arbeitgeber

Bescheinigungen usw. usf.

Z.B???
Falls Du bis jetzt weniger Urlaub genommen hast als Dir zusteht: Laß Dir eine Urlaubsbescheinigung geben (siehe Diskussion weiter unten)
Laß überprüfen ob der Inhalt Deines Arbeitszeugnisses
a) der Wahrheit entspricht,
b) vollständig ist und
c) gut (für Dich) ausfällt

Was muss jemand also selbst tun, nachdem er gekündigt
hat/wurde außer sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden?

Bewerben,Bewerben, Bewerben

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Bescheinigungen usw. usf.

Z.B???
Falls Du bis jetzt weniger Urlaub genommen hast als Dir
zusteht: Laß Dir eine Urlaubsbescheinigung geben (siehe
Diskussion weiter unten)

Bei einer fristlosen Kündigung darf jemand sich den aber schon ausbezahlen lassen, richtig?

Laß überprüfen ob der Inhalt Deines Arbeitszeugnisses
a) der Wahrheit entspricht,
b) vollständig ist und
c) gut (für Dich) ausfällt

Bekommt man in jedem Falle oder nur auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis ausgestellt?
Ist es sinnvoll, sich sein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, obwohl man z.B. 6 Jahre studiert und man danach das immer noch sich holen könnte?

Danke & Gruß
f.s.

hi

Bei einer fristlosen Kündigung darf jemand sich den aber schon
ausbezahlen lassen, richtig?

rede rechtzeitig (!) mit dem Chef/Personalmensch darüber

Bekommt man in jedem Falle oder nur auf Nachfrage ein
Arbeitszeugnis ausgestellt?

kommt auf das Unternehmen an, manche lassen sich gerne „anschieben“;
Du kannst ja schon mal Deine Version vorbereiten und zur Diskussion stellen …

Ist es sinnvoll, sich sein Arbeitszeugnis ausstellen zu
lassen, obwohl man z.B. 6 Jahre studiert und man danach das
immer noch sich holen könnte?

stell Dir mal vor, Du hättest vor zwei Jahren bei AEG gekündigt und würdest (von nun an) in vier Jahren ein Zeugnis holen wollen …

mfg
Wolfgang

Hallo!

Bei einer fristlosen Kündigung darf jemand sich den aber schon
ausbezahlen lassen, richtig?

rede rechtzeitig (!) mit dem Chef/Personalmensch darüber

Wieso? Wenn jemand fristlos gekündigt wird, darf er an demselben Tag doch noch seine Sachen packen!

stell Dir mal vor, Du hättest vor zwei Jahren bei AEG
gekündigt und würdest (von nun an) in vier Jahren ein Zeugnis
holen wollen …

Sagen wir mal so. Jemand wird wissen, dass das Arbeitszeugnis „negativiert“ wird und zugleich aber auch die nächsten 6 Jahre wg. Studium dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Jemand denkt, in 6 Jahren interessiert sich sowieso kein AG mehr für ein 6 Jahre altes Zeugnis.

Was tun, wenn in dem Zeugnis Schlechtes steht?

Wo liegt das Problem, 6 Jahre später sich das Zeugnis zu holen? Wie wird das erstellt? Anhand der Personalakte?

Danke schonmal! :wink:

Grüße
f.s.

sorry,

Wieso? Wenn jemand fristlos gekündigt wird, darf er an
demselben Tag doch noch seine Sachen packen!

mein Fehler

Sagen wir mal so. Jemand wird wissen, dass das Arbeitszeugnis
„negativiert“ wird

ein Arbeitszeugnis hat „wohlwollend“ zu sein, andernfalls kann das beim Arbeitsgericht ausdiskutiert werden

Jemand denkt, in 6 Jahren interessiert sich sowieso kein AG
mehr für ein 6 Jahre altes Zeugnis.

da täuscht sich jemand ganz fürchterlich; da wird jemand sein ganzes Leben lang erklären müssen, warum zwischen Arbeitsende und Zeugnisausstellung eine Differenz von sechs Jahren liegt (für jeden Personaler ein gefundenes Fressen); der Grund für diese Diskrepanz wird (pauschal gesagt) erst man beim AN vermutet

Was tun, wenn in dem Zeugnis Schlechtes steht?

s.o. Arbeitsgericht (mit Fachanwalt für Arbeitsrecht)

was macht jemand, wenn besagtes Unternehmen bereits in zwei Jahren nicht mehr existiert?

Fazit: das Arbeitszeugnis ist seeeehr zeitnah auszustellen (im ureigensten Interesse des AN)

mfg
Wolfgang

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Sagen wir mal so. Jemand wird wissen, dass das Arbeitszeugnis
„negativiert“ wird

ein Arbeitszeugnis hat „wohlwollend“ zu sein, andernfalls kann
das beim Arbeitsgericht ausdiskutiert werden

Wenn jemand fristlos wegen z.B. zu spätkommen gekündigt wird und das natürlich nicht als „happy end“ gesehen werden muss, wird das auch darin stehen inkl. Abmahnungen.
Denke mal, nur wenn im Arbeitszeugnis Falsches drinsteht, lohnt es sich etwas dagegen zu machen. Aber negativ wird’s wohl bleiben.

da täuscht sich jemand ganz fürchterlich; da wird jemand sein
ganzes Leben lang erklären müssen, warum zwischen Arbeitsende
und Zeugnisausstellung eine Differenz von sechs Jahren liegt
(für jeden Personaler ein gefundenes Fressen); der Grund für
diese Diskrepanz wird (pauschal gesagt) erst man beim AN
vermutet

Ah, es gibt sogar eine Verjährungsfrist.
Ist es denn schlimm, wenn man kein letztes Arbeitszeugnis vorweisen kann?
Wird das irgendwie vorausgesetzt?

Wenn das Zeugnis also doch wohlwollend formuliert sein soll, wofür ist es denn gut?
Dann wäre ja alle Arbeitnehmer grandios zuverlässig und schade zu verlieren…?

Grüße,
f.s.

Wenn jemand fristlos wegen z.B. zu spätkommen gekündigt wird
und das natürlich nicht als „happy end“ gesehen werden muss,
wird das auch darin stehen inkl. Abmahnungen.

Ja kann sein, dass der AG da irgendwas „zwischen den Zeilen“ dazu reinschreibt (die Zeugnissprache ist ne ganz eigene Sache für sich), aber von den Abmahnungen sollte nichts drin stehen.

Denke mal, nur wenn im Arbeitszeugnis Falsches drinsteht,
lohnt es sich etwas dagegen zu machen. Aber negativ wird’s
wohl bleiben.

Nun ja ein Einser-Zeugnis wird nicht draus werden, bei so nem Abgang.

Ah, es gibt sogar eine Verjährungsfrist.

  1. das und 2. kann der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis auch einfach verwirken bei so ner langen Zwischenzeit (Wer soll sich denn nach 6 Jahren noch an diesen AN erinnern? Ist der damalige Vorgesetzte überhaupt noch da, der was dazu sagen könnte? Besteht die Firma noch? usw.)

Ist es denn schlimm, wenn man kein letztes Arbeitszeugnis
vorweisen kann?
Wird das irgendwie vorausgesetzt?

Im gewissen Sinne schon. Auf was soll denn ein zukünftiger Arbeitgeber sonst sein „Vertrauen“ in denjenigen setzen? Nur auf irgendwelche Angaben wie „Ich bin toll. Nimm mich.“?

Wenn das Zeugnis also doch wohlwollend formuliert sein soll,
wofür ist es denn gut?

Das der Chef nicht z.B. noch irgendwelche persönlichen Fehden mit dem AN seine Meinung dazu auch noch ins Zeugnis schreibt. Sieht halt freundlicher/höflicher aus, wenn man schreibt „Der Mitarbeiter hat seine ihm übertragenen Aufgaben immer sehr ausführlich und genau erledigt.“ Als wenn man schreibt „Er hat seine Aufgaben zwar erledigt aber war sowas von lahm dabei.“

Dann wäre ja alle Arbeitnehmer grandios zuverlässig und schade
zu verlieren…?

Sind sie doch auch. :wink: