Nicht Zufriedenstellende Autoreparatur

Hallo liebe Experten,

ich habe gestern mein Auto von der Werkstatt geholt, bin aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Der Umfallhergang war, dass mir ein kleines Mädchen in mein parkendes Auto mit dem Fahrrad gefallen ist. Somit ist in der Beifahrertüre ein großer Kratzer mit kleiner Beule, und der Seitenschweller wurde auch verkratzt. Nun nach der Reperatur ist der Außenspiegel verzogen (Spaltmaß stimmt nicht mehr) und bei geschlossener Türe steht unten bei der Einstiegsleiste eine Dichtung raus. Soll ich jetzt nochmal zur Werkstatt und Reklamieren oder welche Möglichkeiten habe ich noch.

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo Colorful13,
selbstverständlich kannst Du die Arbeit an deinem Auto Reklamieren,mit Pfusch muß man sich nicht abgeben,sollte die Werkstatt nicht einlenken würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben und dies auch der Werkstatt gegenüber verlauten lassen.

Schöne Feiertage,Peter

Aber selbstverständlich sofort wieder bei der Werkstadt vorsprechen, die Mängel müssen behoben werden. Ich hätte das Auto so nicht mitgenommen.
Informiere auch deine Versicherung über den Vorfall mit der missglückten Reparatur!
Du hast doch eine Abtretungserklärung in der Werkstadt unterschrieben, damit deine Werkstadt gleich mit der Versicherung abrechnen kann.
Du musst nur hartnäckig bleiben in der Werkstadt!

Gruß

Hallo , ich kann dazu leider nicht weiterhelfen , hast ein Verkehrsrechtschutz ? Die sind sehr kompetennt .
Gruß Torsten

Hallo,
ich kann nur einen Tip geben ,nochmals bei der Werkstatt reklamieren,wenn es ein gutes und seriöses
Unternehmen ist wird es ohne zu zögern die Reklamation
kostenlos ausführen,wenn nicht eine bessere Werkstatt beim nächsten mal suchen.
Viele Dieter Knoll

Hallo,
ich kann nur einen Tip geben ,nochmals bei der

Werkstatt

reklamieren,wenn es ein gutes und seriöses
Unternehmen ist wird es ohne zu zögern die Reklamation
kostenlos ausführen,wenn nicht eine bessere Werkstatt

beim

nächsten mal suchen.
Viele Dieter Knoll

Vielen Dank für die Hilfe

Soll ich jetzt nochmal zur Werkstatt und Reklamieren

Wenn du Geld dafür bezahlt hast oder auch eine Versicherung, und fakt muss sein, dass die Rechnung BEZAHLT ist, dann hast du Anspruch auf ausbesserung, solange die Forderung offen ist, bleibt der Anspruch ruhen…!