Hallo,
angenommen, am heutigen Tage geht Luise zu einem Reifenhändler, hat Ihren Fahrzeugschein dabei und will für Ihr Auto Alufelgen gem. vorliegenden Fahrzeugdaten kaufen.
Der Kauf ist getätigt, die Felgen samt Reifen wurden montiert.
In einem halben Jahr hat Luise einen TÜV-Termin. Bei diesem Termin wird nun festgestellt, dass Luise keine Genehmigung für diese Felgen hat und Luise diese Felgen eintragen hätte lassen müssen.
Luise steht da wie ein Fragezeichen, hat keine Ahnung von Felgen, dafür war Sie ja beim Fachhändler, der ihr doch diese Felgen verkauft hat, ohne Ihr ein gültiges Gutachten auszuhändigen oder zu erwähnen, dass die Felgen eingetragen werden müssen, denn sie wollte doch ganz normale Felgen, die sie nicht extra eintragen lassen muss.
Luise war beim Kauf der Felgen nicht alleine, sie hatte auch noch zwei Personen dabei, die dies bestätigen können.
Nun, fakt ist aber, dass Luise jetzt nicht durch den TÜV kommt und die Felgen eintragen lassen muss und auch noch einen neuen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beantragen und auch bezahlen muss.
Kann sich Luise jetzt an den Händler wenden und von ihm die Kosten zurückfordern, die ihr nun entstanden sind oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für Luise!
Danke,
sternenhimmel