Nicht zugelassene Felgen verkauft

Hallo,

angenommen, am heutigen Tage geht Luise zu einem Reifenhändler, hat Ihren Fahrzeugschein dabei und will für Ihr Auto Alufelgen gem. vorliegenden Fahrzeugdaten kaufen.
Der Kauf ist getätigt, die Felgen samt Reifen wurden montiert.
In einem halben Jahr hat Luise einen TÜV-Termin. Bei diesem Termin wird nun festgestellt, dass Luise keine Genehmigung für diese Felgen hat und Luise diese Felgen eintragen hätte lassen müssen.
Luise steht da wie ein Fragezeichen, hat keine Ahnung von Felgen, dafür war Sie ja beim Fachhändler, der ihr doch diese Felgen verkauft hat, ohne Ihr ein gültiges Gutachten auszuhändigen oder zu erwähnen, dass die Felgen eingetragen werden müssen, denn sie wollte doch ganz normale Felgen, die sie nicht extra eintragen lassen muss.
Luise war beim Kauf der Felgen nicht alleine, sie hatte auch noch zwei Personen dabei, die dies bestätigen können.
Nun, fakt ist aber, dass Luise jetzt nicht durch den TÜV kommt und die Felgen eintragen lassen muss und auch noch einen neuen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein beantragen und auch bezahlen muss.
Kann sich Luise jetzt an den Händler wenden und von ihm die Kosten zurückfordern, die ihr nun entstanden sind oder bleibt sie auf den Kosten sitzen?

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für Luise!

Danke,

sternenhimmel

In aller Regel gibt es für Felgen eine Freigabebescheinigung des Herstellers für das Fahrzeuge. Diese Bescheinigung beim Verkäufer oder Hersteller einfordern, zum Tüv gehen und eintragen lassen. Fertig.

Hallo,

danke für die Antwort.

Ja ist klar, dass es eine Freigabebescheinigung gibt, aber der Reifenhändler hat diese Felgen ohne diese Bescheinigung verkauft und die Kundin wollte auch keine Felgen, die sie eintragen muss.
Wenn es der Fachmann nicht weiß, wer dann?

Das Problem um das es geht ist einfach, dass weitere Kosten entstanden sind, die nicht nötig gewesen wären, wenn der Fachmann seine Arbeit ordnungsgemäß gemacht hätte, die Kundin möchte auf jeden Fall die ihr entstandenen Auslagen wieder einfordern, das ist hier der Hauptpunkt, kann sie das, hat sie dazu das Recht?
Das Mädchen hat sich die Alufelgen vom Mund abgespart und musste nun allem in allem noch einmal an die 70,00 EURO aufbringen, damit sie die Felgen fahren darf und das ist einfach nicht O.K…

Wer weiß Rat?

Danke,

sternenhimmel

Hi,

die Kundin wollte auch keine Felgen, die sie
eintragen muss.

Hat sie das dem Händler so gesagt?

Wenn es der Fachmann nicht weiß, wer dann?

Das Problem um das es geht ist einfach, dass weitere Kosten
entstanden sind, die nicht nötig gewesen wären, wenn der
Fachmann seine Arbeit ordnungsgemäß gemacht hätte, die Kundin
möchte auf jeden Fall die ihr entstandenen Auslagen wieder
einfordern, das ist hier der Hauptpunkt, kann sie das, hat sie
dazu das Recht?

Kommt drauf an, was sie genau bestellt bzw. beim Kauf verlangt hat.
Sie muss dem Händler ein schuldhaftes Verhalten nachweisen können.

Das Mädchen hat sich die Alufelgen vom Mund abgespart

Wenn das Geld so knapp war, hätten es sicher auch ein paar Stahlfelgen getan, oder?

und
musste nun allem in allem noch einmal an die 70,00 EURO
aufbringen, damit sie die Felgen fahren darf und das ist
einfach nicht O.K…

Wer weiß Rat?

S.o. Ansonsten würde ich es noch mal im Rechtsbrett versuchen. Beachte dort aber unbedingt die Hinweise zu Fragestellungen.

WoDi

Ich kann mir den Gedanken nicht verkneifen, das es hier nicht um eine schnelle Problemlösung wie von mir beschrieben geht. Hier will man mit dem Kopf durch die Wand und nicht einsehen das die Entscheidung statt der üblichen und erheblich billigeren Stahlfelgen Alufelgen mit sehenden Augen aber ohne H…gekauft wurden. Der Fachmann hat, objektiv gesehen seine Arbeit richtig gemacht. Er hat Felgen verkauft die auf den Wagen passen, aber nicht im Brief/Schein ohne Bescheinigung eingetragen werden können. Und diesen Schein liefert er kostenlos nach, da bin ich mir sicher. Und eine Nachprüfung beim TÜV kostet bestimmt keine 70€.

Hallo Wolf,

Der Fachmann hat, objektiv gesehen seine
Arbeit richtig gemacht.

da kommen mir Zweifel.

Er hat Felgen verkauft die auf den
Wagen passen, aber nicht im Brief/Schein ohne Bescheinigung
eingetragen werden können.

Hätte er nicht den Kunden darauf aufmerksam machen müssen?
Und hätte er nicht die Bescheinigung unaufgefordert beilegen müssen?

Gruss Harald

Hi,

geh zum Händler und frage nach der Bescheinigung.
Ob der dir hätte sagen müssen blabla finde ich jetzt nicht so wichtig.

(…)

Das Mädchen hat sich die Alufelgen vom Mund abgespart und
musste nun allem in allem noch einmal an die 70,00 EURO
aufbringen, …

Jetzt habe ich den Eindruck, dass dieses Mädchen vermutlich doch vom Händler darauf hingewiesen worden ist.
Entschuldigung, aber deine letzten Zeilen fordern zu Spott geradezu auf.

Gruss,
TR

Hallo Wolf1,

H…gekauft wurden. Der Fachmann hat, objektiv gesehen seine
Arbeit richtig gemacht. Er hat Felgen verkauft die auf den
Wagen passen, aber nicht im Brief/Schein ohne Bescheinigung
eingetragen werden können. Und diesen Schein liefert er
kostenlos nach, da bin ich mir sicher. Und eine Nachprüfung
beim TÜV kostet bestimmt keine 70€.

da muss ich wiedersprechen. Der „Fachmann“ hat hier gar nichts richtig gemacht. Er hat Felgen an das Auto gebaut, mit denen das Auto ohne TÜV nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Er hätte die TÜV-Abnahme auf seinem Hof organisieren müssen. So hat er die Kundin mit einem Auto ohne gültige Betriebserlaubnis vom Hof fahren lassen. Das ist möglicherweise sogar strafbar.
Bei mir kam der TÜV zur Abnahme zum Reifenhändler. Alles andere ist Mumpitz und hat mit Fachmann nichts zu tun.

Gruß
schubtil

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