im Folgenden eine nette Geschichte, die das Leben geschrieben haben könnte.
Ich danke bereits im Voraus den Fachleuten (und natürlich auch denen die sich nur dafür halten) für zahlreiche Kommentare, Meinungen und hitzige Diskussionen.
MfG
Stephan
So los gehts. Es war einmal …
Opa Mustermann besorgt sich bei der örtlichen Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen, um ein neu erworbenes Auto zu überführen. Die Überführung klappt wunderbar. Da das neue und teure Auto mit einem Kurzeitkennzeichen nur über eine Haftpflichtversicherung verfügt, wird es sofort nach der Überführung in einer verschlossenen Einzelgarage abgestellt. Ein paar Tage später wird der Wagen dann als Zweitwagen, natürlich Vollkasko versichert, angemeldet.
Da Opa Mustermann ein mißtrauischer und überkorrekter Mensch ist, entsorgt er die Kurzzeitkennzeichen nicht, sondern behält diese, um jeglichen Mißbrauch durch Dritte zu verhindern.
Ein paar Wochen später wird Opa Mustermann vorgeworfen ein nicht zugelassenes Fahrzeug (mit dem bereits abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen) Nachts an einer Stelle stehengelassen zu haben wodurch der Verkehr behindert werden konnte. Als Beweis dient eine Zeugenaussage.
Mustermann ist über diesen Vorwurf doch sehr überrascht. Um welches Fahrzeug es sich handelt, weder Marke noch Typ oder Farbe, werden im Anhörungsbogen genannt. Mustermann kennt nicht einmal den Ort, an welcher die Ordnungswidrigkeit stattgefunden haben soll. Er war dauerhaft im Besitz der gesiegelten Kennzeichen und kann den Mißbrauch durch Dritte ausschließen.
Fragen:
Ist Mustermann für bereits abgelaufene Kfz-Kennzeichen überhaupt verantwortlich?
Ist die Zeugenaussage einer Person (Nachts, wahrscheinlich schlechte Lichtverhältnisse) Beweis genug?
Welche Art des Gegenbeweises könnte Mustermann erbringen?
Welche Schwachpunkte, beim Vorwurf einer solchen Ordnungswidrigkeit, würde ein Jurist ausmachen bzw. versuchen auszunutzen?
Wie sieht ein mögliches Szenario aus, wenn Mustermann die Sache „eskalieren“ lässt und alle Instanzen durchgehen möchte?
also bei Oma Pandovski war sowas mit einem klärenden Schreiben erledigt. Man kann aber auch einen Anwalt beauftragen, das Fernsehen informieren, die Armee mobilisieren…
dem Opa wird also unterstellt, dass er das abgelaufene Kurzzeitkennzeichen an ein anderes als sein eigenes Fahrzeug angebracht und dass er dieses im öffentlichen Verkehrsraum behindernd abgestellt hat. Sehe ich das richtig?
Wenn dies zutrifft, dann ist der ihm gemachet Vorwurf des ordnungswidrigen Handelns schlicht falsch bzw. unzureichend. Es liegt die Straftat der Urkundenfälschung, hilfweise des Kennzeichensmissbrauchs, vor. Das ordnungswidrige Handeln existiert zwar immer noch, hat aber in Angesicht der Schwere der begangenen Straftat eher den Status von Peanuts. Bei einer Straftat müssten die Tatmittel - Kfz und Kennzeichen - sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden (auch als Einziehungsgegenstand nach § 282 StGB).
Daher müsste es Opa Mustermann leicht fallen, den Vorwurf zu entkräften, denn er ist ja noch in Besitz der alten Kennzeichen - und zwei gleichlautende Kennzeichen dürfte es legal nicht geben.
Die Kennzeichen werden nach einer Sperrfrist (ich meine 6
Monate) wiederverwendet - dann allerdings mit anderem
Ablaufdatum ( also nicht identisch ).
sag ich doch.
Denkbar wäre meiner Meinung nach nur, dass zwar die Buchstaben-/Zahlenkombination gleichlautend, jedoch die Gültigkeit eine andere wäre (und auf die hat der Zeuge nicht geachtet). Somit also kein identisches Kennzeichen.
Sollte der Sacherverhalt sich so abgespielt wie gschildert haben, dann wird es für Opa Mustermann ein Leichtes sein, die Owi oder den Straftatvorwurf abzuschmettern.
Denkbar wäre meiner Meinung nach nur, dass zwar die
Buchstaben-/Zahlenkombination gleichlautend, jedoch die
Gültigkeit eine andere wäre (und auf die hat der Zeuge nicht
geachtet). Somit also kein identisches Kennzeichen.