Nichtabnahmeentschädigung

Guten Morgen Mitwisser,

für 2 Darlehen, die Ende März 2011 auslaufen, habe ich letzte Woche ein Angebot für die nächsten 10 Jahre erhalten. Nun hatte ich schon letztes Jahr ein Forwarddarlehen zur Weiterfinanzierung abgeschlossen. Als ich mir dann mal die Zahlen anschaute, bin ich doch ins Grübeln gekommen: da liegt im eff. Jahreszins doch ein Unterschied, von ca. 2,5 Prozentpunkten.

Könnt ihr mir sagen, bei welcher Hausnummer eine Nichtabnahmeentschädigung liegen würde. Fiktive Werte:

Summe: 100 T€
Zins: 5,5 %
Laufzeit: 15 Jahre
Beginn: 1.4.2011

Oder habt ihr eine Adresse für einen Rechner. Ich möchte in die Gespräche mit der Bank nicht unvorbelastet gehen. Ich habe beim Suchen Werte in der Richtung von 8.000€ Entschädigung gelesen. Das wären ja Summen, die durchaus eine Kündigung rechtfertigen würden.

Gibt es sonst noch was zu beachten? Habt ihr Tips?

Schon vielen Dank im Vorraus,

Haelge

Hallo HFHaelge,

so einfach wird das wohl nicht werden, denn Vertrag ist Vertrag. Nur weil jetzt gerade ein besseres Zinsniveau vorherrscht, wird sich die „alte“ Bank wohl kaum darauf einlassen, das Darlehen zurückzunehmen. Das geht üblicherweise nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen, wie z.B. einem Hausverkauf oder ähnlich drastische Massnahmen.

Wenn Du nun eine Entschädigung anbietest, wird die voraussichtlich so hoch sein, dass ein Wechsel ohnehin nicht mehr lohnt, denn auch die Entschädigungen berücksichtigen die aktuelle Zinsdifferenz.

Kurzum, ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen, aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts.

Viel Erfolg
S. Heddinga

Hallo Stephan,

danke für die Antwort.

Meine Bank möchte 200,-@ für die Berechnung der Entschädigung. Deswegen ist es ganz sinnvoll zu wissen, ob es sich lohnt.

Meistens habe ich jetzt beim Googlen etwas von Festwerten von 2% der Darlehenssumme gelesen. Da muss man nicht lange rechnen.

Ich werde mit der Bank mal reden und fragen, was die so meinen.

Haelge

Meine Bank möchte 200,-@ für die Berechnung der Entschädigung.
Deswegen ist es ganz sinnvoll zu wissen, ob es sich lohnt.

Meistens habe ich jetzt beim Googlen etwas von Festwerten von
2% der Darlehenssumme gelesen. Da muss man nicht lange
rechnen.

Hallo Haelge,

ich habe da gerade diesen Artikel gefunden, der Dir sicher die 200 Euro ersparen wird:

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/bankrecht/ra…

Wie ich schon sagte, wird die Entschädigung also richtig teuer, wenn Sie Dich denn überhaupt rauslassen, was ich bezweifeln möchte. Damit Du weisst, was auf Dich zu kommt, rechne doch mal mit dem Entschädigungs-Rechner der Interhyp nach. Du findest ihn hier:

http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?vie…

Alles Gute
Stephan

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Hallo Stephan,

danke für die Links.

Ich habe gestern mit der Bank gesprochen. Da muss man nicht rechnen: erstens nicht so einfach möglich, zweitens wäre es dann teuer. Und zwar teurer, als würde ich das Darlehen nehmen.
Naja, eigentlich auch logisch. Aber wenn man wenn man sucht und immer was von 2 % Pauschale liest, dann fragt man lieber nochmal nach.

Gruß,

Haelge

Hallo Haelge,

na ja, wie ich schon gedacht hatte, aber einen Versuch war es wert. Wenn ich mal wieder helfen kann, weisst Du ja, wo Du mich findest :smile:

Viele Grüße
Stephan