Guten Tag,
wer weiss über das Thema Investitionsrücklagen Bescheid.Was macht man
wenn man nach einer Gewinnfestsetzung nochmals eine Inv.Rücklage wegen neuer Tatsachen bildet und das Festsetzungsfinanzamt diese nicht anerekennt. DAs FEstsetzungsfinanzamt und das Wohnsitzfinanzamt sind nicht gleich. Das Festsetzungsfinanzamt ist nur für die gewerblichen Einkünfte zuständig und das Wohnsitzfinanzamt ist für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständig. Die Investitionsrücklage hat ja nur Auswirkung auf die Einkommensteuer. Es betrifft das Jahr 2007, das Jahr 2008 wurde dann mit den neuen Vortragswerten nach Korrektur der Investitionsrücklage abgeben, das FA ignoriert dies aber im Jahr 2008. Was ist zu tun, dass die Korrektur 2007 anerkannt wird und es auch für 2008 richtig läuft.
wer kann mir weiter helfen.
Viele Grüße
Guten Tag,
wer weiss über das Thema Investitionsrücklagen Bescheid.Was
macht man
wenn man nach einer Gewinnfestsetzung nochmals eine
Inv.Rücklage wegen neuer Tatsachen bildet
was sind denn die neuen Tatsachen? Und ist denn der Finanzierungszusammenhang noch gegeben? Um welche Jahre gehts überhaut (alter oder neuer § 7g EStG)?
und das
Festsetzungsfinanzamt diese nicht anerekennt. DAs
FEstsetzungsfinanzamt und das Wohnsitzfinanzamt sind nicht
gleich. Das Festsetzungsfinanzamt ist nur für die gewerblichen
Einkünfte zuständig und das Wohnsitzfinanzamt ist für die
Festsetzung der Einkommensteuer zuständig.
Das ist für den Sachverhalt vollkommen wurscht.
Es betrifft das Jahr 2007, das Jahr 2008
wurde dann mit den neuen Vortragswerten nach Korrektur der
Investitionsrücklage abgeben, das FA ignoriert dies aber im
Jahr 2008. Was ist zu tun, dass die Korrektur 2007 anerkannt
wird und es auch für 2008 richtig läuft.
Ah ja.
Warum hat das FA denn abgelehnt?