Nichtanrechnung der Zeiten beim Verlassen des Betriebsgeländes während der Mittagszeit

Hallo,

bei uns in der Firma gibt es eine Kantine. Mit der Qualität dieser sind viele jedoch nicht zufrieden. So entscheiden sich einige regelmäßig in der Mittagspause das Betriebsgelände zu verlassen und sich extern etwas zu essen zu besorgen.
Hier geht es nicht im Versicherungsfragen, darüber bin ich bereits Informiert. Hier geht es darum, dass es seit kurzem eine Anordnung aus der Personalabteilung in Verbindung mit dem FaSi/Brandschutz etc beauftragen gibt, das man hierfür Ausstechen muss, um im Brandfall nachvollziehen zu können, wer alles im Gebäude war (Vergleich der IST und SOLL Zahlen auf den Sammelplätzen). Dieses Ausstechen hat jedoch zur Folge, dass die Zeit zwischen Aus- und Wiedereinstechen nicht angerecht wird in der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Wenn dann also die laut BV gewärte max 45min Pause ausserhalb verbracht wird, wir trotzdem in der Elektronischen Zeiterfassung nur die eingestochene Zeit berechnet und davon dann die 45min abgezogen. Man ist dann also genau so lange wie die Kantinenbesucher und Essensmitbringer am Arbeitsplatz, aber hat 45min pro Tag weniger auf der Zeitenliste stehen.

Ist dies so rechtens? Wenn nein, mit Welchen Gesetzmäßigkeiten / Gerichtsentscheidungen kann man auf den Betriebsrat zugehen?

Vielen Dank

Hallo Rediflow,

leider kann ich rechtlich keine Auskunft geben. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es der Gesetzgeber zulässt, die gestempelte Pause zusätzlich zu der hinterlegten Pause abzuiehen zu dürfen.

Mich wundert es auch, dass die Software zur Zeiterfassung dies so berechnet. In der Regel sollte die Zeiterfassung einstellbar sein.

Gruß
Jens

[Werbung entfernt vom www Team]

Hallo,
Entschuldigung für die späte Antwort, aber der Urlaub fand ohne Laptop statt.
In meinen Augen ist das so nicht rechtens. Jedoch braucht man keine Gesetzmäßigkeiten, um auf den Betriebsrat zuzugehen. Auf alle Fälle ist der Gang dorthin die richtige Entscheidung. Der Betriebsrat weis um die Gesetzlichkeiten und auch , ob das alles rechtens ist.
Da es sich um eine erst vor Kurzem getroffene Anordnung geht, muss der Betriebsrat einbezogen worden sein. Ansonsten wäre diese Anordnung sowieso angreifbar.

M.W.