Hallo,
bei uns in der Firma gibt es eine Kantine. Mit der Qualität dieser sind viele jedoch nicht zufrieden. So entscheiden sich einige regelmäßig in der Mittagspause das Betriebsgelände zu verlassen und sich extern etwas zu essen zu besorgen.
Hier geht es nicht im Versicherungsfragen, darüber bin ich bereits Informiert. Hier geht es darum, dass es seit kurzem eine Anordnung aus der Personalabteilung in Verbindung mit dem FaSi/Brandschutz etc beauftragen gibt, das man hierfür Ausstechen muss, um im Brandfall nachvollziehen zu können, wer alles im Gebäude war (Vergleich der IST und SOLL Zahlen auf den Sammelplätzen). Dieses Ausstechen hat jedoch zur Folge, dass die Zeit zwischen Aus- und Wiedereinstechen nicht angerecht wird in der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Wenn dann also die laut BV gewärte max 45min Pause ausserhalb verbracht wird, wir trotzdem in der Elektronischen Zeiterfassung nur die eingestochene Zeit berechnet und davon dann die 45min abgezogen. Man ist dann also genau so lange wie die Kantinenbesucher und Essensmitbringer am Arbeitsplatz, aber hat 45min pro Tag weniger auf der Zeitenliste stehen.
Ist dies so rechtens? Wenn nein, mit Welchen Gesetzmäßigkeiten / Gerichtsentscheidungen kann man auf den Betriebsrat zugehen?
Vielen Dank