Nichtauszahlung rechtens?

Selbständiger hat einen Rahmenwerkvertrag für Montagen geschlossen. soweit ist alles ok.
Der Selbständige arbeitet seit 11/13 verschiedenste Montagen ab.
Das Unternehmen stellt eine Rechnung aus auf Material, was vom Selbständigen wieder als Gegenrechnung plus ausgeführte Arbeiten ans Unternehmen geht.
Jetzt sagt das Unternehmen: lieber Monteur, wir können deine Montagen, die du bisher gemacht hast nicht vergüten, weil zu ein paar Rechnungen noch Zettel fehlen (zum ausfüllen eine dinA4 Seite (insgesamt 4 Seiten). somit kann ich die Rechungen noch nicht abschließend buchen und die die abgeschlossen sind daher nicht ausbezahlen.
Es wurde aber vorher nicht darauf hingewiesen, dass diese benötigt werden. 

Sprich, der Monteur hat Aufträge abgearbeitet, wird aber nicht ausbezahlt (zumindest die die abgearbeitet und gebucht sind), weil für ein paar Rechnungen (4 plus zwei defekte Geräte von denen er nichtmal wusste, dass sie eingeschickt werden sollten) die Zettel nicht da sind und daher nicht abschließend eingebucht werden können lt. Unternehmen.

Vertraglich ist in der Hinsicht nichts geregelt.

Kann jetzt der Selbständige sagen, die abgearbeiteten und gebuchten Montagen sollen ausbezahlt werden und der Rest nach Buchung? Es geht hier auch nicht um 500€, sondern um weitaus mehr. Müssen solche Sachen nicht vertraglich festgehalten werden?

Hallo,

Selbständiger hat einen Rahmenwerkvertrag für Montagen
geschlossen. soweit ist alles ok.

Das Unternehmen stellt eine Rechnung aus auf Material, was vom
Selbständigen wieder als Gegenrechnung plus ausgeführte
Arbeiten ans Unternehmen geht.

Klingt schwer nach Scheinselbstständigkeit.

Jetzt sagt das Unternehmen: lieber Monteur, wir können deine
Montagen, die du bisher gemacht hast nicht vergüten, weil zu
ein paar Rechnungen noch Zettel fehlen (zum ausfüllen eine
dinA4 Seite (insgesamt 4 Seiten).

Was zu einer ordentlichen Rechnung gehört steht in §14 des UStG. Forderungen darüber hinaus sollten im Vertrag geregelt sein.

somit kann ich die Rechungen
noch nicht abschließend buchen und die die abgeschlossen sind
daher nicht ausbezahlen.

…und wessen Problem ist das?

Es wurde aber vorher nicht darauf hingewiesen, dass diese
benötigt werden. 

Stehts denn im Vertrag?

Sprich, der Monteur Selbstständige hat Aufträge abgearbeitet, wird aber nicht
ausbezahlt (zumindest die die abgearbeitet und gebucht sind),
weil für ein paar Rechnungen (4 plus zwei defekte Geräte von
denen er nichtmal wusste, dass sie eingeschickt werden
sollten) die Zettel nicht da sind und daher nicht abschließend
eingebucht werden können lt. Unternehmen.

Was auch immer „Zettel“ für einen rechtlichen Status haben.

Vertraglich ist in der Hinsicht nichts geregelt.

Dann ist es doch einfach, den Vertrag zu erfüllen. Die Durchsetzung von Verträgen gehört zur Selbstständigkeit dazu und muss selbstverständlich in die Preise einkalkuliert werden.

Kann jetzt der Selbständige sagen, die abgearbeiteten und
gebuchten Montagen sollen ausbezahlt werden und der Rest nach
Buchung?

Wann, ob und warum der Auftraggeber bucht, kann dem Auftragnehmer sowas von egal sein.

Es geht hier auch nicht um 500€, sondern um weitaus
mehr. Müssen solche Sachen nicht vertraglich festgehalten
werden?

Das hilft in der Regel Missverständnisse zu vermeiden.

MfG Frank

Hallo Frank,

in dem Fall handelt es sich um einen Messdienstleister. Scheinselbständigkeit ausgeschlossen, da es eine Niederlassung eines Unternehmens ist.
Es fehlen 4 Grunddatenblätter (die aber auch nicht auf dem Auftrag standen, daher sidn diese 4 nicht erstellt, bzw. noch nicht erstellt worden).
Bezahlt wird nach Preisliste des Messdienstleisters. Also die Vergütung für die Montagen.
Material (z.B Wärmemengenzähler) wird gestellt, man bekommt eine Rechnung und rechnet diese nach Abschluss der Montage gegen zzgl. der Arbeiten lt. Preislist.

Kann der Selbständige den Unternehmer nun aufgrund fehlender Regelungen im Vertrag bzgl. dessen „zwingen“ die bereits komplett abgeschlossenen Montagen zu bezahlen?

Für mich ist das eher Hinhaltetaktik, damit man noch nicht zahlen muss.
Das ist auch nicht der einzige Selbständige, der in dieser Form Probleme mit dem Unternehmen hat, der unterschied besteht nur darin, das der andere noch Mitarbeiter zu bezahlen hat.

Hallo,

in dem Fall handelt es sich um einen Messdienstleister. Scheinselbständigkeit
ausgeschlossen, da es eine Niederlassung eines Unternehmens ist.

na für mich stinkt das aber schon mehr als reichlich nach
Scheinselbstständigkeit

Denn kann hier

Es fehlen 4 Grunddatenblätter (die aber auch nicht auf dem Auftrag standen, daher sidn
diese 4 nicht erstellt, bzw. noch nicht erstellt worden).
Bezahlt wird nach Preisliste des Messdienstleisters. Also die Vergütung für die Montagen.
Material (z.B Wärmemengenzähler) wird gestellt, man bekommt eine Rechnung und
rechnet diese nach Abschluss der Montage gegen zzgl. der Arbeiten lt. Preislist.

der „Selbstständige“ wirklich frei wählen,was er macht ???

Oder ist es nicht vielmehr so,das Firma XXX (Der Messdienstleisters) sagt, DU Y hast vom 2. bis 5 April 2014 da da da und da diese Geräte einzubauen…

Und wie steht es mit anderen Auftraggebern ???

Denn sonst wird daraus

Kann der Selbständige den Unternehmer nun aufgrund fehlender Regelungen im Vertrag
bzgl. dessen „zwingen“ die bereits komplett abgeschlossenen Montagen zu bezahlen? …

wohl nichts…natürlich kann man sein Geld einklagen…das dauert aber und wenn dann XXX der einzige Auftraggeber ist,kann man sich an fünf Fingern abzählen,wie es mit Folgeaufträgen dann aussieht…