Hallo, ich hab da was, was auch ins Beamtenrecht/Ämterbrett passt aber ein Prof ist eben doch eher Unitypisch. Die eigentlichen Fragen sind mit - gekennzeichnet, der Rest ist Erläuterung
Ich recherchiere derzeit aus historischen Gründen zu einem Medizin-Prof, der offenbar gegen Ende seiner Laufbahn schwierig wurde (oder war das nur der Anfang vom Ende?) und dem die VEnia legendi entzogen werden sollte. Das ganze war um 1960 rum und nur weil er keine Vorlesungen hielt, dauerbeurlaubt war und zu viel in der Welt herum gondelte.
er war apl. Prof, …soweit ich weiß hat er damit das Recht überhaupt den Prof vor den Namen zu schreiben und kostet die Uni eigentlich nix (kein GEhalt, keine Stellen zugewiesen etc.), dafür hat er aber eine Lehrverpflichtung. Da es sich in diesem Fall um einen recht bekannten Mann handelte, konnte sich die Uni aber ebenso mit dem Namen rühmen.
- Gibt es andere Unis wo lediglich der gute Name getauscht wurde, also Proftitel gegen ein Stückchen Promiglanz, ich mein in den noch etwas steifen 60gern oder davor?
Der Entschluß ihm die VL zu entziehen hätte dann ja auch den Proftitel gekostet, was bei einem öffentlichkeitswirksamen Prof.x sicher aufgefallen wäre.
Entsprechend hat man sich wohl dazu geeinigt, ihm den Titel apl. Prof aD zuzuerkennen.
- GAb es sowas schon mal anderswo ein aD-Zusatz zum Proftitel ist doch schon ziemlich komisch oder?
- Ist also der apl aD eher als eine Abqualifizierung zu bewerten oder als Gnadenangebot den Proftitel beibehalten zu können?
Es wurden andere Alternativen überlegt:
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Wie läuft eine Umhabilitierung an einen anderen Ort ab (Wohnort HH war anderer als Uniort Kiel, also auch anderes Bundesland)?
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welche Rechte, Mittel und Pflichten hat ein Prof. h.c. gegenüber einem apl. Prof? Eigentlich fressen beide doch kein Brot, nur ist der hc statushöher, der apl aber mit mehr Rechten/Pflichten/also ggf. mehr wissenschaftlichem Anspruch
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ein dauerbeurlaubter apl. Prof. frisst doch kein Brot, oder? also kost nix ausser ein paar cm Platz im Personalverzeichnis
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was unterscheidet aD von einer Emeritierung, die ja bei Profs üblich ist (mal abgesehen davon dass er ein emeritus noch lehren darf aber nicht muss, denn das wollte dieser ja gar nicht und dieser Prof erst 60 war)
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Kann ein apl Kongressbesuche als Dienstreisekosten ansetzen? Er also doch teuer wurde?
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Oder war es wirklich nur die Enttäuschung über ausbleibende Lehrtätigkeit, gibt es andere Profs, die wegen „Faulheit“
oä. abgesetzt wurden? Er hätte ja auch die Vorlesung im Hamburger Krakenhaus halten können, verpasste es also evtl nur sie anzumelden, ausserdem ist es mancherorten ja auch üblich dass nur für ein paar Jahre Lehre erwartet wird, danach wandelt es sich vom „muss“ zu einem „kann“.
Wo kann ich sowas nachlesen? Hochschulgesetz oder Habilordnung aus dem fraglichen Zeitraum?
Andere Arten von unbequem kann ich nur nach weiteren Unterlagenfunden klären, gehören eigentlich nicht unbedingt zu meinem Thema, sondern zu einem anderem durchaus auch interessanten.
Schöne Grüße
Susanne