Guten Tag,
Student studiert an einer Fachhochschule in Niedersachsen und hat
folgendes Problem:
Ein ärztliches Attest für eine Klausur wurde nicht berücksichtigt,
weil es 1 Tag zu spät abgegeben wurde.
Leider war dies der dritter Versuch und er ist somit exmatrikuliert!
Student hat bereits Widerspruch eingelegt der allerdings zurückgewiesen wurde.
Ihm steht es noch offen gegen die Exmatrikulation zu Klagen aber
macht dies Sinn bzw wie stehen seine Chancen ?
Ich finde die Entscheidung schon sehr hart, da es sich letztlich nur
um einen Tag Verspätung handelt!
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ! 
Ich finde die Entscheidung schon sehr hart, da es sich
letztlich nur
um einen Tag Verspätung handelt!
Die Uni wird dem entgegenhalten, dass die Exmatrikulation nicht wegen einer eintägigen Verspätung, sondern wegen einer Mehrzahl von Verstössen gegen die Prüfungsordnung ausgesprochen wurde. Ein Anwalt, dem die Begründung der Exmatrikulation vorliegt, wird sicher in der Lage sein, die Erfolgsaussicht eines Widerspruchs abschätzen zu können.
Gruß
Hallo,
Ich finde die Entscheidung schon sehr hart, da es sich
letztlich nur
um einen Tag Verspätung handelt!
nun ja. Damit Diskussionen um das Thema „was ist rechtzeitig/zumutbar/hart“ schon im Keim erstickt werden, gibt es das Instrumentarium der Fristen. Und wenn diese überschritten wurden…
Gruß
S.J.