Nichtbundeseinheitliche Feiertage

Ein Mitarbeiter arbeitet in NRW. Dort hat die Firma ihren Hauptsitz. Die Firma mietet sich aber ein Gebäude in Niedersachsen in der der MA nun seinen Dienst macht. Es kann aber auch vorkommen, dass er in NRW in der Hauptstelle aushelfen muss. Was ist nun mit den nicht bundesheitlichen Feiertägen (Fiertag in NRW, aber nicht in Niedersachsen)?

Hallo

Solange vertraglich nichts eindeutig geregelt ist, kommt es auf die genauen Umstände an. Wenn der AN regelmäßig in NRW arbeitet, kann der AG nicht sagen „Mittwoch ist Feiertag, da schicken wir Dich mal nach NiSa“. Arbeitet der AN aber regelmäßig in NiSa, dann schaut er bei einem Feiertag, der zwar in NRW gilt, in NiSa aber nicht, schlicht in die Röhre. Daß er manchmal auch nach NRW zitiert wird oder daß er in NRW wohnt, ist dabei irrelevant.

Gruß,
LeoLo

Ist denn nicht entscheidend, welcher Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht?

Ist denn nicht entscheidend, welcher Arbeitsort im
Arbeitsvertrag steht?

Nein, nicht zwingend.

Gruß,
LeoLo