Der Cousin meiner Mutter ist verstorben und hat ein Testament hinterlegt. Laut diesem Testament ist meine Mutter mit der Häfte seines Vermögens bedacht. Die andere Hälfte geht an seine Lebenspartnerin (er war nicht verheiratet). Sein nichtehelicher Sohn (geboren nach 1949) ist im Testament nicht erwähnt. Er hat sich nach seinem Tod gemeldet und stellt Forderungen auf sein Pflichtteil. Das hinterlassene Vermögen des Verstorbenen beträgt ca. 100.000,00 €.
Welchen Anspruch hat er?
Reichen für eine Bewertung des Falles diese Angaben aus?
Hallo!
Hoffentlich liege ich richtig. Aber ich halte es für klare Sache.
Der Sohn wäre doch alleiniger gesetzlicher Erbe ! Er würde alles erben.
Pflichtteil davon wäre die Hälfte, im Beispiel 50.000 €.
Und da er einen sehr hohen Freibetrag hat, zahlt er nicht einmal Erbschaftssteuern dafür.
Die beiden Frauen teilen sich den Rest, jede bekommt 25.000 €. Beiden haben 20.000 € Freibetrag, müssen also 5.000 € versteuern. Und zwar in Kl. III mit 30 %.
gilt für unverheiratete und nicht eingetragene Lebenspartnerin.
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MfG
duck313
Duck hat recht, wenn der Erblasser keine weiteren Kinder hätte. – Insgeamt 80 Zeichen muss meine Antwortenthalten. 