Hallo Zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt:
X vererbt ein Grundstück, welches ihm nicht gehört, mittels formwirksamen Testaments an A,B und C zu je 1/3.
Ich denke, dass A,B und C kein Eigentum am Grundstück erwerben, aber warum ?
Ich wäre dankbar, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Hallo Zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt:
X vererbt ein Grundstück, welches ihm nicht gehört, mittels
formwirksamen Testaments an A,B und C zu je 1/3.
Hi, komische Frage denn nur Kraft eines Testamentes wird niemand Eigentümer über eine Sache, die dem Erblasser garnicht gehörte. Oder einfach ausgedrückt: da dem Erblasser das Grundstück nicht gehörte können die benannten Erben auch nicht das Grundstück erben und dadurch in dessen Besitz gelangen.
Ich denke, dass A,B und C kein Eigentum am Grundstück
erwerben, aber warum ?
Ich wäre dankbar, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
BGB § 1922 Gesamtrechtsnachfolge
(1) Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
Danke schon mal.
Aber wie begründe ich das? Mit welcher Norm? Die könnten ja
vllt. gutgläubig erwerben?
Hi, die können im geschilderten Fall überhaupt nichts gutgläubig erwerben.
Der Besitz eines Grundstückes wird durch die Grundbucheintragung dokumentiert und die dürfte ja wohl nicht vorhanden sein.
Ausnahme wäre nur, dass der Erblasser in Kaufverhandlungen mit dem Grunstückeigentümer stand, das Grundstück schon bezahlt hätte aber der Grundbucheintrag noch nicht erfolgt wäre.
Geht´s hier um Hausaufgaben oder was ist da los?
MfG ramses90
Aber wie begründe ich das? Die könnten ja vllt. gutgläubig erwerben?
Hallo,
das geht automatsch nicht.
Der Erbe braucht einen Erbschein, wenn ein Grundstueck dabei ist. Dann wird mit dem Erbschein das Grundstueck auf den Erben -nicht- uebertragen, weil das Grundbuch einen anderen Eigentuemer beim Umschreiben vorfinden wird.
Man bedenke noch die weitere Moeglichkeit, der Erb-Lasser war Eigentuemer geworden und hat es nicht im Grundbuch eintragen lassen. Das kann passieren, wenn man ordnungsgemaess erbt und dann das Eintragen verpennt / Auslandsaufenthalt / nicht bezahlen wollte.
Gruss Helmut