Nichteinhaltung der Arbeitszeiten

Eine Mitarbeiterin hält die ihr vorgegebenen Arbeitszeiten insofern nicht ein, als sie ihre Halbtagsstelle zeitlich nach Belieben gestaltet. Sie ist eingestellt, um 5 Tage die Woche von 12:30-17 Uhr zu arbeiten. Dies ist aus betrieblichen Gründen so gestaltet und vertraglich vereinbart worden. Sie fängt jedoch häufig früher an und geht dafür auch früher oder kommt einen ganzen Tag und dafür an einem anderen Tag gar nicht. Das Problem ist also nicht, dass sie zu wenig arbeitet, sondern nicht zu den vereinbarten Zeiten. Kann man hier eine Abmahnung schreiben?

Danke und viele Grüße

Hallo,

Du weißt es wahrscheinlich längst, Verträge müssen eingehalten werden. die Dame kann man ermahnen, sich an die vereinbarte Arbeitszeit zu halten, tut sie das nicht, kann man sie natürlich auch abmahnen.

Viele Grüße

Peter

Vielen Dank. Deine Antwort war sehr hilfreich.
Viele Grüße,
Anita