Nichteinhaltung der Treppenhausreinigung

Hallo ,
mal folgende Situation: Mietshaus mit 5 Mietparteien. 2 der Parteien machen regelmäßig die Treppenhausreinigung, 2 Parteien überhaupt nicht und 1 Parte nur unregelmäßig. Nach mehreren Beschwerden bei der Hausverwaltung kam jetzt ein Brief mit einem Angebot der Reinugung durch eine Firma , wenn man damit einverstanden wäre,sollte man die beiliegende Einverständniss erklärung unterschreiben. So und jetzt Komms: 3 Parteien haben unterschrieben,2 Nicht. Firma kommt nicht. Nach telefonischer nachfrage beim Hausverwalter kam die Antwort: Da haben Sie selber schuld,hätten ja unterschreiben können. Dann müßen sie jetzt damit leben,das das Treppenhaus verdreckt.

Muß man das jetzt so hinnehmen???

Hätte der Hausverwalter nicht erst mal die Parteien,die die Treppenhausreinigung nicht machen, Abmahnen müßen. und den drohen müßen, die reinigung nur auf den ihre kosten , in der woche ,wo die dran wären in rechnung zu stellen?

Moin,

Hätte der Hausverwalter nicht erst mal die Parteien,die die
Treppenhausreinigung nicht machen, Abmahnen müßen. und den
drohen müßen, die reinigung nur auf den ihre kosten , in der
woche ,wo die dran wären in rechnung zu stellen?

Nicht, wenn das Reinigen des Treppenhauses nicht im Mietvertrag unter „Hausordnung“ steht. Ist das vertraglich vereinbart, das Treppenhaus zu reinigen, muss es auch gemacht werden. Wird sich daran wiederholt nicht gehalten, ist das ein Kündigungsgrund.

Grüße,
-Efchen

Hallo,
ja steht im Mietvertrag unter Hausordnung. Dort steht, wenn man aus welchen gründen auch immer nicht selber machen kann, ist man verpflichtet, jemanden damit zu beauftragen,evtl. kosten sind selber zu tragen.

Das Problem ist nur, das M dort keine grosse Auswirkung hat. Dies muss vom VM bzw Verwalter geschehen. Das einzige was M machen kann ist eine Mängelanzeige und fristsetzung zur Besserung.

Grüße