Nichteinhaltung einer arbeitsmedizinische Empfehlung

Hallo liebe WWW-ler,

  1. Welche weiteren Rechte und Möglichkeiten hat ein AN, wenn sich der AG wiederholt nicht an die arbeitsmedizinische Empfehlung hält und damit erneut die restliche vorhandene Gesundheit auf dem Spiel steht?

  2. Angenommen, es käme während der Wiedereingliederung beim AN zu Lähmungen der Beine und auf Grund dessen zu schweren Sturzschäden. Normalerweise tritt bei Arbeitsunfällen die BG in Haftung. Wie wäre hier die Fallkonstellation, da der AG vorsätzlich und entgegen den Empfehlungen des Betriebsarztes gehandelt hat? Oder könnte man dem AN Mitschuld unterstellen, da er die Wiedereingliederung angenommen hat?

AN hat einen GdB vom 30.
BR steht auf Seiten des AG und unternimmt nichts.
IFD hat resigniert aufgegeben.
Unternehmen ist über 5.000 Mitarbeiter groß.

Wenn möglich, interessieren mich auch Urteile.

Danke und liebe Grüße
Asmo

Hallo liebe WWW-ler,

Hallo,

  1. Welche weiteren Rechte und Möglichkeiten hat ein AN, wenn
    sich der AG wiederholt nicht an die arbeitsmedizinische
    Empfehlung hält und damit erneut die restliche vorhandene
    Gesundheit auf dem Spiel steht?

Ggfs kann der behandelnde Arzt eine erneute Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Hat der AG ein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt ?

  1. Angenommen, es käme während der Wiedereingliederung beim AN
    zu Lähmungen der Beine und auf Grund dessen zu schweren
    Sturzschäden. Normalerweise tritt bei Arbeitsunfällen die BG
    in Haftung. Wie wäre hier die Fallkonstellation, da der AG
    vorsätzlich und entgegen den Empfehlungen des Betriebsarztes
    gehandelt hat? Oder könnte man dem AN Mitschuld unterstellen,
    da er die Wiedereingliederung angenommen hat?

Schuldhaftes Handeln - egal ob von AG oder AN - schließt den Versicherungsschutz gem. § 7 Abs. 2 SGB VII nicht aus:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html
Handelt der AG schuldhaft und kommt es dadurch zu einem Arbeitsunfall, muß die BG leisten, kann aber den AG in Regreß nehmen und/oder die Beiträge erhöhen.
Der AN kann darüberhinaus auch zivilrechtliche Ansprüche ggü. dem AG geltend machen.

AN hat einen GdB vom 30.

Hat der AN eine Gleichstellung ? Falls nein, sofort beantragen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/zentraler-Cont…

BR steht auf Seiten des AG und unternimmt nichts.

Im Frühjahr sind BR-Wahlen
Ist die SBV beteiligt ?

IFD hat resigniert aufgegeben.

Dafür bedarf es aber einer sehr guten Begründung seitens des IFD. Der AN sollte sich durch Akteneinsicht die Einschätzung des IFD besorgen.

Unternehmen ist über 5.000 Mitarbeiter groß.

In einem derart großen Unternehmen sind die Anforderungen an den AG zur Bereitstellung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes sehr hoch.
Falls der AN gleichgestellt ist, hat er einklagbare Rechte zB aus § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

Wenn möglich, interessieren mich auch Urteile.

Bitte sehr, das mW aktuellste BAG-Urteil zum „leidensgerechten Arbeitsplatz“.
http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS;jsessionid=2D…

Danke und liebe Grüße

&Tschüß

Asmo

Wolfgang

Hallo Wolfgang

danke für die schnelle Anwort.

  1. Welche weiteren Rechte und Möglichkeiten hat ein AN, wenn
    sich der AG wiederholt nicht an die arbeitsmedizinische
    Empfehlung hält und damit erneut die restliche vorhandene
    Gesundheit auf dem Spiel steht?

Ggfs kann der behandelnde Arzt eine erneute Arbeitsunfähigkeit
feststellen.

Genau das will der AN nicht, da sich sein Zustand nicht mehr bessert, sondern bei einem falschen Arbeitsplatz eher verschlechtert.

Hat der AG ein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM)
gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt ?

Das Wort hört sich immer so hochtrabend an. Wenn damit Arbeitsplatzbegehungen gemeint sind und interne Treffen (an denen der AN nicht beteilig war), dann muss es wohl bejaht werden.

AN hat einen GdB vom 30.

Hat der AN eine Gleichstellung ?

Ja hat er schon lange.

BR steht auf Seiten des AG und unternimmt nichts.

Im Frühjahr sind BR-Wahlen

Das bringt dem AN leider gar nichts, weil sich so etwas in einem solch großem Unternehmen nicht herum spricht.

Ist die SBV beteiligt ?

Ja, er betreibt Vogelstrauß-Politik und sagt kein Wort.

IFD hat resigniert aufgegeben.

Dafür bedarf es aber einer sehr guten Begründung seitens des
IFD. Der AN sollte sich durch Akteneinsicht die Einschätzung
des IFD besorgen.

Die Begründung war, dass sich der AG seit einem Jahr gegen sämtliche Vorschläge, Angebote und Hilfestellungen sperrt.
IFD kann dem AN nicht weiterhelfen, er solle entweder für 2 Jahre auf Erwerbsminderungsrente gehen und dann noch einmal beim AG vorsprechen oder aber die Abfindung nehmen und sich auf dem freien Arbeitsmarkt anbieten.
AN ist 50 Jahre jung, unter den Umständen sähe es in 2 Jahren auch nicht anders im Unternehmen aus, daher befolgt er keine der beiden Vorschläge.

Unternehmen ist über 5.000 Mitarbeiter groß.

In einem derart großen Unternehmen sind die Anforderungen an
den AG zur Bereitstellung eines leidensgerechten
Arbeitsplatzes sehr hoch.
Falls der AN gleichgestellt ist, hat er einklagbare Rechte zB
aus § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

Als die IG Metall den AG dazu aufforderte, bot der AG dem AN wie oben schon erwähnt nur den alten, nicht leidensgerechten Arbeitsplatz als einzige Möglichkeit an.

Wenn möglich, interessieren mich auch Urteile.

Bitte sehr, das mW aktuellste BAG-Urteil zum „leidensgerechten
Arbeitsplatz“.
http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS;jsessionid=2D…

Danke Wolfgang, ich werde mich in dem Link gleich einmal belesen.

Liebe Grüße
Asmo

Anfrage zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Hallo Wolfgang

Hat der AG ein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM)
gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt ?

Nachdem ich mich noch einmal in dem Punkt genauer belesen haben, muss ich doch eine oder zwei Fragen stellen.
Dem AN ist nicht bewusst, dass Zitat: „der AG ist zur Durchführung eines Präventionsverfahrens unter Einschaltung des Integrationsamtes verpflichtet“ überhaupt je das Integrationsamt von Seiten des AG eingeschaltet wurde.

Der AN hat im eigenen Interesse den Kontakt zum Integrationsfachdienst gesucht und diesen aufgefordert ihm zu helfen. Dem AG schien die Einmischung von aussen nicht recht gewesen zu sein.

Erst mit der Einschaltung des IFD durch den AN wurde auch der SBV vom AG informiert und mit an den Tisch geholt.
Die Arbeitsplatzbegehung wurde im Übrigen ohne die Anwesenheit der IFD vollzogen, da der sich - wie bereits erwähnt - vom Ganzen distanziert hatte.

Wenn man sich diese Konstellation vor Augen hält, so hat doch der AG merh als eine Pflichtverletzung begangen. Oder?

Sind Integrationsfachdienste und Integrationämter nicht zwei verschiedene Institutionen oder habe ich hier einen absolut falschen Gedankengang?

Liebe Grüße
Asmo

Hallo Wolfgang

Hallo,

Hat der AG ein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM)
gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt ?

Da ich nicht wußte, daß der AN gleichgestellt ist, habe ich zuerst mal auf die allgemeine Vorschrift (§ 84 Abs. 2 SGB IX) abgehoben, Du aber…

Nachdem ich mich noch einmal in dem Punkt genauer belesen
haben, muss ich doch eine oder zwei Fragen stellen.
Dem AN ist nicht bewusst, dass Zitat: „der AG ist zur
Durchführung eines Präventionsverfahrens unter Einschaltung
des Integrationsamtes verpflichtet“
überhaupt je das
Integrationsamt von Seiten des AG eingeschaltet wurde.

… beziehst Dich jetzt schon auf die Spezialvorschrift des § 84 Abs. 1 SGB IX, die für schwerbehinderte/gleichgestellte AN gilt. Hier hat der AG noch umfangreichere gesetzliche Pflichten.

Der AN hat im eigenen Interesse den Kontakt zum
Integrationsfachdienst gesucht und diesen aufgefordert ihm zu
helfen. Dem AG schien die Einmischung von aussen nicht recht
gewesen zu sein.

Das hat der AG nicht zu entscheiden. Er wäre im Gegenteil nach der Fallkonstellation schon lange verpflichtet gewesen, von sich aus das Integrationsamt einzuschalten.

Erst mit der Einschaltung des IFD durch den AN wurde auch der
SBV vom AG informiert und mit an den Tisch geholt.
Die Arbeitsplatzbegehung wurde im Übrigen ohne die Anwesenheit
der IFD vollzogen, da der sich - wie bereits erwähnt - vom
Ganzen distanziert hatte.

Na ja, das vorgehen des AG strotzt nur so von Rechtsbrüchen.

Wenn man sich diese Konstellation vor Augen hält, so hat doch
der AG merh als eine Pflichtverletzung begangen. Oder?

Ja

Sind Integrationsfachdienste und Integrationämter nicht zwei
verschiedene Institutionen oder habe ich hier einen absolut
falschen Gedankengang?

Den hast Du nicht, aber sie ergänzen sich. Das IA ist für die formale Abwicklung wie zB Rechtsschutz, Teilhabeleistungen oder Zuschüsse an AG zuständig und kann den IFD mit der Begleitung der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen beauftragen.
Wendet sich ein AN direkt an den IFD, holt dieser idR selber die Beauftragung durch das IA ein.
Die Aufgaben des IA sind in § 102 SGB IX beschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html
Die Aufgaben des IFD finden sich in § 110 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html

Auch wenn hier leider die betrieblichen Interessenvertreter BR und SBV komplett zu versagen scheinen, hat der AN durchaus die Möglichkeit, einen leidensgerechten Arbeitsplatz einzuklagen - wie in dem Urteil, das ich dir bereits verlinkt habe.

Liebe Grüße

&Tschüß

Asmo

Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

du hast schon schwer weiter geholfen. Vielen lieben Dank für die Unterstützung, die zahlreichen Tips und Links, ohne diese Hilfe würde ich immer noch im Web wie ein blinder Maulwurf suchen.

Auch wenn hier leider die betrieblichen Interessenvertreter BR
und SBV komplett zu versagen scheinen, hat der AN durchaus die
Möglichkeit, einen leidensgerechten Arbeitsplatz einzuklagen -
wie in dem Urteil, das ich dir bereits verlinkt habe.

Leider hat das mit dem Link nicht so geklappt, ich werde direkt wieder auf die Startseite der HP umgeleitet, ohne erahnen zu können welches Urteil gemeint war. Es wäre toll, wenn man das Gericht und das Aktenzeichen kennen würde, dann könnte ich selbst danach suchen.

Liebe Grüße
Asmo

Hallo,

weiss auch nicht, was mit dem Link ist.

Hier mal eine Sammlung diverser Urteile :

http://www.schwbv.de/urteile.html#Eingliederungsmana…

Außerdem führt Tante G. unter „leidensgerechter Arbeitsplatz“ zu jeder Menge Treffer:

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Danke
Vielen Dank für alle Antworten. :smile: