Hallo Wolfgang
danke für die schnelle Anwort.
- Welche weiteren Rechte und Möglichkeiten hat ein AN, wenn
sich der AG wiederholt nicht an die arbeitsmedizinische
Empfehlung hält und damit erneut die restliche vorhandene
Gesundheit auf dem Spiel steht?
Ggfs kann der behandelnde Arzt eine erneute Arbeitsunfähigkeit
feststellen.
Genau das will der AN nicht, da sich sein Zustand nicht mehr bessert, sondern bei einem falschen Arbeitsplatz eher verschlechtert.
Hat der AG ein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM)
gem. § 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt ?
Das Wort hört sich immer so hochtrabend an. Wenn damit Arbeitsplatzbegehungen gemeint sind und interne Treffen (an denen der AN nicht beteilig war), dann muss es wohl bejaht werden.
AN hat einen GdB vom 30.
Hat der AN eine Gleichstellung ?
Ja hat er schon lange.
BR steht auf Seiten des AG und unternimmt nichts.
Im Frühjahr sind BR-Wahlen
Das bringt dem AN leider gar nichts, weil sich so etwas in einem solch großem Unternehmen nicht herum spricht.
Ist die SBV beteiligt ?
Ja, er betreibt Vogelstrauß-Politik und sagt kein Wort.
IFD hat resigniert aufgegeben.
Dafür bedarf es aber einer sehr guten Begründung seitens des
IFD. Der AN sollte sich durch Akteneinsicht die Einschätzung
des IFD besorgen.
Die Begründung war, dass sich der AG seit einem Jahr gegen sämtliche Vorschläge, Angebote und Hilfestellungen sperrt.
IFD kann dem AN nicht weiterhelfen, er solle entweder für 2 Jahre auf Erwerbsminderungsrente gehen und dann noch einmal beim AG vorsprechen oder aber die Abfindung nehmen und sich auf dem freien Arbeitsmarkt anbieten.
AN ist 50 Jahre jung, unter den Umständen sähe es in 2 Jahren auch nicht anders im Unternehmen aus, daher befolgt er keine der beiden Vorschläge.
Unternehmen ist über 5.000 Mitarbeiter groß.
In einem derart großen Unternehmen sind die Anforderungen an
den AG zur Bereitstellung eines leidensgerechten
Arbeitsplatzes sehr hoch.
Falls der AN gleichgestellt ist, hat er einklagbare Rechte zB
aus § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
Als die IG Metall den AG dazu aufforderte, bot der AG dem AN wie oben schon erwähnt nur den alten, nicht leidensgerechten Arbeitsplatz als einzige Möglichkeit an.
Wenn möglich, interessieren mich auch Urteile.
Bitte sehr, das mW aktuellste BAG-Urteil zum „leidensgerechten
Arbeitsplatz“.
http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS;jsessionid=2D…
Danke Wolfgang, ich werde mich in dem Link gleich einmal belesen.
Liebe Grüße
Asmo