Nichteinhaltung eines Termins = Vertragsbruch?

Hallo Ihr Wissenden!

Würde gerne mal wissen, ob das Nichteinhalten eines Termins, z.B. beim Arzt oder Masseur oder Fußpflege, etc. gleichzusetzen ist mit einem Vertragsbruch, woraufhin der „Geschädigte“ einen Ausfall geltlich machen kann.

Beim letzten Besuch ist mir auf einem Zettel ein Hinweis aufgefallen, wonach ein Termin 24 Stunden im Vorfeld storniert werden müsse und ein nicht eingehaltener Termin mit einem Verdienstausfall von bspw. 25,- € berechnet werden müsse.

Einerseits ist es nachvollziehbar, da Ärzte und Dienstleister bei solchen „Geschäften“ auf das Einhalten von Terminen angewiesen sind um eben Geld zu verdienen (einzige Einnahmequelle) - andererseits ist es nicht immer möglich einen Termin einzuhalten und so weit im Vorfeld abzusagen.

Wie seht ihr den Sachverhalt???
Ist ein vereinbarter Termin bereits ein Vertrag?
Wenn nein, warum wäre es dann nicht gleichzusetzen mit einer gewerblichen Terminbestellung, wo ein Geschädigter den Lieferanten schließlich auch haftbar machen kann, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt?

Zusatzfrage: Wenn man zu einem Termin, der i.d.R. ca. 30-45 Min. dauert, zu spät erscheint (z.B. 10 Min.), hat der Dienstleister dann das Recht, den Termin selbst abzusagen, damit bspw. der nächste Kunde seinen eigenen darauf folgenden Termin pünktlich wahrnehmen kann? Oder bestünde in jedem Falle das Recht auf (verkürzte) Behandlung?

Über eure Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen; vielen Dank schonmal.

Viele Grüße,
euer TT

Moin auch,

bzgl. der Ärzte meine ich mich an ein Urteil zu erinnern, nachdem diese sehr wohl Verdienstausfall geltend machen können. Umgekehrt hieß das aber auch, dass wenn man einen Termin beim Arzt hat und trotzdem stundenlang warten muss, der Arzt ebenso den Verdienstausfall des Patienten ersetzen muss. Was dazu führte, dass man bei Ärzen keine Termine mehr bekam sondern nur „ungefähre Behandlungszeiten“ oder wie das hieß.

Ralph