Nichteinhaltung gefasster Beschlüssen

Hallo,

ich wohne in einer Wohnungseigentumsanlage mit Wohneigentum.
Wir sind insgesamt 11 Parteien. Leider ist darunter ein Wohnungseigentümer,
der uns allen andren das Leben zur Hölle macht. D.h.

  1. Er nutzt den Gemeinschaftsgarten kompl. für seine Interessen d. h. er
        betoniert für seine Wäschespinne ein.

  2. Johnisbeersträucher ausschließlich für seine Nutzung

  3. Kräutergarten auf einer Fläche 1,60x1,60

  4. Den Kindern der Gemeinschaft verbietet er das Bespielen des Gemeinschaftsgarten,
        den seine Wäsche könnte, durch schmutzigen Ball, darunter leiden. Aber massiv verbal,
        dass die kleinen Kinder den Garten weinend verlassen und bis dato auch nicht mehr     
        nutzen.

  5. Sein Wohnmobil darf lt. Beschluss auf einer ausgewiesenen Parkfläche 2 Std. zum Be-    Entladen abgestellt werden. Aber er stellt es grundsätzlich zum Laden, Säubern usw. in die
    Hofeinfahrt und stört es überhaupt nicht, wenn er auf den Beschluss hingewiesen wird.

  6. Verklebt die Gemeinschaftskellertüren mit Zetteln „Bitte schließen Sie die Türen oder …“
        Leider lassen sich die Klebezettel schwer ablösen und beschädigen beim Ablösen die
        Türen.

Leider könnte ich damit eine ganzes Buch füllen, deshalb meine Frage wie kann man
so einen Mann eingrenzen mit rechtlichen Beschlüssen eventl. auch mit Androhung von
Geldstrafen, denn wie o. g. interressieren ihn Beschlüsse nicht.

Vielen Dank für Ihre Antworten, denn leider ist hier die Wohnqualität dadurch sehr eingeschränkt.

Ich war auch Eigentümer einer Eigentumswohung in einer Eigentumswohnanlage. Nach ähnlichen Problemen mit lieben Nachbarn und 5 Jahre währenden Rechtsstreits vor den Gerichten zog ich es vor, die Wohnung zu verkaufen und mir ein eigenes Haus zu kaufen.Jetzt habe ich meine Ruhe. Ich empfehle erstens niemals eine Eigentumswohnung zu kaufen, und wenn bereits geschehen, sie so schnell wie möglich wieder zu verkaufen! 
In Hinsicht auf das Beparken besagter Parkfläche können Sie leider nichts ausrichten, da der Beschluß besagt, dass Ihr Miteigentümer die Parkfläche 2 Stunden beparken darf, er besagt jedoch nicht, dass sich die Parkdauer auf JEWEILS EINEN TAG bezieht! Es reicht somit aus, dass Ihr Miteigentümer nach zwei Stunden die Parkfläche kurze Zeit verläßt um dann wieder erneut zwei Stunden parken zu dürfen!
Die Nutzung des Gemeinschaftsgrundstückes ist allen Miteigentümern erlaubt. Falls dies nicht funktioniert, muß ein Nutzungsplan her, in dem geregelt ist, wer wann das Grundstück nutzen darf. Sie dürfen dann zum Beispiel durchaus die einbetonierte Halterung nutzen. Wenn das alles nichts nützt, kann Ihr Miteigentümer über einen Beschluß der Eigentümergemeinschaft zum Verkauf seiner Wohnung aufgefordert werden.
Wenn das eigenmächtige Bekleben von Gemeinschaftseigentum Schäden hervorruft, so ist derjenige dafür haftbar, der dieses Bekleben vorgenommen hat, da jede Veränderung von Gemeinschaftseigentum eines gültigen Beschlußes der Hausgemeinschaft bedarf!
Die verbalen Attacken gegen die Kinder lassen sich durch Herbeirufen der Polizei klären und abstellen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!   

ich wohne in einer Wohnungseigentumsanlage mit Wohneigentum.
Wir sind insgesamt 11 Parteien. Leider ist darunter ein
Wohnungseigentümer,
der uns allen andren das Leben zur Hölle macht. D.h.

dazu gehören immer zwei seiten. offensichtlich ist hier eine dabei, die sich ärgert, aber nicht wehrt.

  1. Er nutzt den Gemeinschaftsgarten kompl. für seine
    Interessen d. h. er
        betoniert für seine Wäschespinne ein.

loch zu betonieren. dann ist ruhe.

  1. Johnisbeersträucher ausschließlich für seine Nutzung

es gibt gartenscheren.

  1. Kräutergarten auf einer Fläche 1,60x1,60

unkraut-ex.

  1. Den Kindern der Gemeinschaft verbietet er das Bespielen des
    Gemeinschaftsgarten,
        den seine Wäsche könnte, durch schmutzigen Ball, darunter
    leiden. Aber massiv verbal,
        dass die kleinen Kinder den Garten weinend verlassen und
    bis dato auch nicht mehr     
        nutzen.

polizei rufen wegen bedrohung.
selber lärm machen.
zusammen mir den kindern spielen.
den rasen sprengen, wenn die wäsche trocknen soll.

  1. Sein Wohnmobil darf lt. Beschluss auf einer ausgewiesenen
    Parkfläche 2 Std. zum Be-    Entladen abgestellt werden. Aber
    er stellt es grundsätzlich zum Laden, Säubern usw. in die
    Hofeinfahrt und stört es überhaupt nicht, wenn er auf den
    Beschluss hingewiesen wird.

abschleppen lassen.
zuparken.
abmahnung per anwalt.

  1. Verklebt die Gemeinschaftskellertüren mit Zetteln „Bitte
    schließen Sie die Türen oder …“
        Leider lassen sich die Klebezettel schwer ablösen und
    beschädigen beim Ablösen die
        Türen.

anzeige wegen sachbeschädigung.
anderen etikettenlöser verwenden.
gleiche zettel an seine tür kleben.

Leider könnte ich damit eine ganzes Buch füllen, deshalb meine
Frage wie kann man
so einen Mann eingrenzen mit rechtlichen Beschlüssen eventl.
auch mit Androhung von
Geldstrafen, denn wie o. g. interressieren ihn Beschlüsse
nicht.

beauftrage einen anwalt. wenn dir das zu teuer ist und dir zu den anderen (durchaus zweifelhaften) vorschlägen der mut fehlt: zieh aus!