Nichteinhaltung Notarvereinbarungen Klage möglich?

Hallo wer-weiss-was experten,
ich versuche meine Frage zu konkretisieren.

Ein Bekannter hatte ein 50 % Anteil ein Wohnung, die anderen 50% hatte seine Exfrau.
Diese Wohnung ist (100%) an seinen Ex-Schwiegervater verkauft worden mit folgenden Notarvereinbarungen.

Der Verkäufer (Mein Bekannter und seine Exfrau) erheben in Zukunft (nach Zahlung der verinbarten Kaufsumme) keine finianziellen Forderungen mehr gegen den Käufer und der Käufer erhebt keine finianziellen Forderungen gegen der Verkäufer.

Und jetzt möchte gerne mein Bekannter von mir wissen, ob es möglich ist, falls der Käufer (Ex-schwiegervater von meinem Bekannten) von seiner Tochter monatliche Zahlungen erhält zum Abzahlen der Schulden -Hintergründe dazu sind nicht wichtig,
ob mein Bekannter gegen seinen ExSchwiegervater und/oder gegen seine Exfrau Klage erheben kann auf Schadensersatz, weil beide (seine Exfrau)/oder der Käufer (sein Exschwiegervater) gegen die Notarvereinbarungen verstößt.

Ich hoffe so ist die Frage besser gestellt.

Mein Bekannter freut sich auf eine Antwort von mir.

Danke vorab für einen oder mehrere Tips was er machen kann.
Gruss
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ob mein Bekannter gegen seinen ExSchwiegervater und/oder gegen
seine Exfrau Klage erheben kann auf Schadensersatz, weil beide

Erleidet denn der Bekannte durch das Verhalten der beiden anderen beteiligten nachweisbar einen Schaden ? Wenn ja, wäre eine Klage theoretisch möglich, wenn nicht erübrigt sich die Frage.

(seine Exfrau)/oder der Käufer (sein Exschwiegervater) gegen
die Notarvereinbarungen verstößt.

Grundsätzlich kann man auf Einhaltung geschlossener Verträge klagen. Ich kann hier keinen Vertragsverstoß erkennen, ich bin aber auch kein Jurist. Der Bekannte sollte mit dem Notar Kontakt aufnehmen und mit ihm klären, ob ein Vertragsverstoß vorliegt und welche Maßnahmen sinnvoll sind.