Ein Arbeitgeber stellt zur Bedingung einer Einstellung die Absolvierung einer speziellen Fortbildung.
Der Arbeitagentur bestätigt er, dass nach erfolgter Abschlussprüfung der Arbeitnehmer in ein unbefristetes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme werden weitere Kriterien nachgereicht.
hier: Förderung nach § 16a SGB2 ist nicht hoch genug.
Ist dafür überhaupt das Arbeitsgericht zuständig, da ja noch gar kein
Arbeitsvertrag vorlag?
Hans