Nichteinstellung trotz schriftlicher Zusage

Ein Arbeitgeber stellt zur Bedingung einer Einstellung die Absolvierung einer speziellen Fortbildung.

Der Arbeitagentur bestätigt er, dass nach erfolgter Abschlussprüfung der Arbeitnehmer in ein unbefristetes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen wird.

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme werden weitere Kriterien nachgereicht.

hier: Förderung nach § 16a SGB2 ist nicht hoch genug.

Ist dafür überhaupt das Arbeitsgericht zuständig, da ja noch gar kein
Arbeitsvertrag vorlag?

Hans

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme werden weitere
Kriterien nachgereicht.

hier: Förderung nach § 16a SGB2 ist nicht hoch genug.

Kommt drauf an, was vereinbart war. Irgendwie unverständlich, da ja dem AG wohl auch vorher schon die Höhe der Förderung bekannt gewesen sein dürfte.

Ist dafür überhaupt das Arbeitsgericht zuständig, da ja noch
gar kein
Arbeitsvertrag vorlag?

Auch hier: Kommt drauf an was mit wem genau vereinbart war.