Was kann man tun, welche Möglichkeiten gibt es, wenn man durch das 1. Staatsexamen gefallen ist - und das zum zweiten Mal?
Das ist mir leider - dazu überaus knappt, um 0,1 (!) Punkte - passiert.
Also: Es gibt die Möglichkeit, eine zweite Wiederholungsprüfung zu beantragen, doch die wird gewöhnlich nicht vom Prüfungsamt gestattet.
Diese einzuklagen, hat so gut wie gar keine Erfolgsaussicht, hab ich mir sagen lassen.
Sicherlich: es ist zu lesen, dass „Nichterfüller“ (also so Leute wie ich) auch in den Schuldienst - allerdings nur ins Angestelltenverhältnis - genommen werden können.
Soviel meine Informationen. Sind diese korrekt? Gibt es eine Möglichkeit, eine zweite Wiederholungsprüfung durchzusetzen? Wie geht man mit seinem „Nichterfüllertum“ um?
ist es tatsächlich unanfechtbar, dass mir aufgrund des Nichtbestehens in EINEM Fach alle anderen bestandenen Fächer aberkannt werden? Immerhin habe ich eigentlich ein Sek I Examen in EW und in Deutsch in der Tasche! Wie gesagt: eigentlich.
Immerhin habe ich 6 Jahre + die harte Examenszeit hart gearbeitet, hinter mich gebracht und tatsächlich sogar ganz gut abgeschlossen.
Wer kann mir helfen. Warum gibt es keine Ansprechpartner direkt für *diese* Gruppe von Studierenden? Ist das so, dass sich im Grunde niemand für die Nichterfüller interessiert?
Schau 'mal im Brett weiter unten, da wurde eine ähnliche Frage gestellt unter folgendem Eintrag:
zweite Wiederholungsprüfung - wer hat davon gehört (Isabelle, 10.11.2001 18:22)
Da gab’s einiges an Antworten.
Was kann man tun, welche Möglichkeiten gibt es, wenn man durch
das 1. Staatsexamen gefallen ist - und das zum zweiten Mal?
Da frag ich mich doch, warum du nicht lernst anstatt hinterher zu suchen, wie du´s ohne lernen doch noch schaffst!
Also: Es gibt die Möglichkeit, eine zweite
Wiederholungsprüfung zu beantragen, doch die wird gewöhnlich
nicht vom Prüfungsamt gestattet.
wahrscheinlich wegen zwecklosigkeit oder?
Diese einzuklagen, hat so gut wie gar keine Erfolgsaussicht,
hab ich mir sagen lassen.
Gott sei Dank
Sicherlich: es ist zu lesen, dass „Nichterfüller“ (also so
Leute wie ich) auch in den Schuldienst - allerdings nur ins
Angestelltenverhältnis - genommen werden können.
hoffentlich nicht! denn wie soll ein nichtarbeiter wie du den kindern entscheidendes beibringen können?
Soviel meine Informationen. Sind diese korrekt? Gibt es eine
Möglichkeit, eine zweite Wiederholungsprüfung durchzusetzen?
Wie geht man mit seinem „Nichterfüllertum“ um?
Fach wechseln und arbeiten lernen!!!
Ist das so, dass sich im Grunde niemand für die Nichterfüller interessiert?