Nichterfüllung des befristeten Arbeitsvertrages

Aus aktuellem Anlass stelle ich meine Frage. Ich bin Student und habe mich für diesen Winter zum Schneedienst gemeldet. Die Vergütung ist pauschal, unabhängig von den Arbeitseinsätzen. Mal hat man Glück, mal Pech, wie in diesem Winter.
Nun überlege ich den befristeten Vertrag einfach nicht einzuhalten, weil die Anzahl der Einsätze enorm ist und ich gleichzeitig um mein Studium bangen muss, da jetzt die Examensprüfungen anstehen und mir die Zeit zum Lernen fehlt.
Ich würde diesen Schritt nur ungern tuen, da ich den Betrieb mag und normalerweise auch einhalte was ich zugesagt habe.
Meine Frage ist, was passieren könnte oder auf mich zukommt, wenn ich einfach nicht mehr zur Arbeit erscheine, abgesehen von der Einstellung der Bezahlung, die in meinem Fall irrelevant wäre, da es nicht viel Geld ist im Vergleich zu dem Verlust den ich hätte, wenn ich das Studium um ein halbes Jahr verlängern müsste.

Danke schon mal für Hinweise

FAQ:1129 - fassungslos
Hi,

abgesehen davon, dass ich über manche Anfragen hier echt nur fassungslos den Kopf schütteln kann, hast Du gegen die FAQ:1129 verstoßen.

Du hast zwar bestätigt, dass Du das Ganze verstanden hast, aber vermutlich liegt da ein generelles Verständnisproblem von abgegebenen Willenserklärungen u.ä. bei Dir vor…

Gruß
Guido

Trotz FAQ-Verletzung:

  • Schadensersatzforderung
  • Ggf. Haftung bei Schäden, die durch deine Arbeitsverweigerung entstehen
  • Ein mieses Zeugnis
  • Nie wieder eine Einstellung (bei diesem AG und allen, die davon erfahren)
  • Wiederholung des Ganzen, wenn du deine relativ unverschämte und egoistische Einstellung bei anderen Jobs beibehältst.

Verträge werden eingehalten.

Diesmal ohne Gruß

Ok, für die FAQ-Verletzung entschuldige ich mich. Das hatte ich nicht gewusst und für die Antwort bedanke ich mich auch.
Den Hinweis über meine Einstellung übergehe ich mal, da er durchaus berechtigt ist, wenn man nur die Infos aus meiner Frage hat und nicht weiß, was noch alles mit dranhängt. Im übrigen hat sich noch nie jemand über meine Zuverlässigkeit beschwert und die Sache ist mit dem Arbeitgeber bereits gut geregelt, weil denen die Situation der Studenten durchaus bewusst ist.
Trotzdem würde ich jetzt aus reiner Neugier gerne wissen, ob es nicht generell in solchen oder ähnlich gelagerten Fällen die Möglichkeit einer Kündigung gibt mit einer Frist, die dem Arbeitgeber beispielsweise gestattet Ersatz zu finden. Es kann doch immer mal etwas Schwerwiegendes für den Arbeitnehmer dazwischenkommen, was ihm die Ausübung seiner Tätigkeit nur unter großen Erschwernissen ermöglicht. Auch unbefristete Arbeitsverhältnisse können von beiden Seiten gekündigt werden, dies muss auch auch für befristete gelten, oder?

Grüße

FAQ:1129

Ok, für die FAQ-Verletzung entschuldige ich mich. Das hatte
ich nicht gewusst

Wie jetzt?
Du hast es doch bestätigt!

Trotzdem würde ich jetzt aus reiner Neugier gerne wissen,

Verstoß gegen die FAQ:1129 - Du scheinst echt nicht zu lesen…