hallo liebe www´ler,
mal angenommen folgender fiktiver fall:
es würde mich interessieren, was einem AN passieren kann, wenn er nach 1 woche Krankheit (ohne AUB) aufgrund eines persönlichen zwischenfalls (der dem AG bekannt wäre) der arbeit mindestens 2 tage fern bleibt, ohne bescheid zu geben.
man nehme an es wären 4 festangestelle beschäftigt, es gäbe keinen betriebsrat.
vielen dank für eure beiträge
der doc
Hallo
Ein paar Aspekte dazu:
Glücklichster Fall: AG ermahnt AN nur
Schlimmerer Fall: Abmahnung (wäre aber hier eher eine arbeitsrechtlich überflüssige Aktion)
Zweit-schlimmster Fall: fristgerechte Kündigung, mangels Anwendung des KSchG wäre dagegen auch nichts auszurichten. Mögliche Folge zudem: Sperre beim Bezug des ALG
Schlimmster Fall: Nach erfolgloser Aufforderung des AG zur sofortigen Arbeitsaufnahme fristLOSE Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung. Sichere Folge zudem: Sperre beim Bezug des ALG
Daß für die nicht nachgewiesene Zeit der AU kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, ist vermutlich bekannt, oder?
Gruß,
LeoLo