Nichterscheinen vor Gericht

Hallo zusammen,

angenommen in einem Familiengerichtsverfahren zum Thema Ehegattenunterhalt erscheint die Unterhaltspflichtige Partei nicht bzw. behauptet keinen Termin zu haben, obwohl die Unterhaltsberechtigte Partei bereits vor 6 Wochen eine Ladung zu diesem Termin erhalten hat.

  1. Ist es möglich, dass nur eine Partei eingeladen wird?

  2. Welche Konsequenzen hat eine solches Nichterscheinen trotz Ladung?

Gruß
Bori

angenommen in einem Familiengerichtsverfahren zum Thema
Ehegattenunterhalt erscheint die Unterhaltspflichtige Partei
nicht bzw. behauptet keinen Termin zu haben, obwohl die
Unterhaltsberechtigte Partei bereits vor 6 Wochen eine Ladung
zu diesem Termin erhalten hat.

  1. Ist es möglich, dass nur eine Partei eingeladen wird?

geladen werden beide parteien, natürlich können dabei fehler auftreten. es wird eine zustellungsbestätigung angefertigt.

  1. Welche Konsequenzen hat eine solches Nichterscheinen trotz
    Ladung?

wir sprechen von einem isolierten unterhaltsstreit und keinem verbundsverfahren ?

da anwaltszwang im unterhaltsrecht -auch vor dem ag gilt- braucht die partei selbst nicht erscheinen. entscheidend ist, dass die anwaltliche vertretung erscheint.