Guten Morgen zusammen,
einmal angenommen, der folgende Fall trete ein:
Firma F kauft bei der Firma T eine Telefonanlage. Die Anlage wird von T auch eingerichtet und bei erforderlichen Änderungen per Fernwartung angepasst. Es besteht jedoch kein Wartungsvertrag o.Ä., die Änderungen werden jeweils gesondert berechnet.
F entschließt sich nun, kleine Änderungen zukünftig selber durchzuführen und besitzt auch das erforderliche Softwaretool. T hat jedoch ein Passwort auf der Anlage eingerichtet, so dass für F kein Zugriff möglich ist.
Da T dieses Passwort auch auf den Anlagen anderer Kunden eingesetzt hat will er es nicht an F herausgeben. Für eine Änderung bzw. ein Zurücksetzen auf das Standardpassworts verlangt T von F den für die Fernwartung üblichen Pauschalbetrag.
Ist dies gerechtfertigt oder muss T das Passwort, für dessen ursprüngliche Einrichtung bezahlt wurde herausgeben bzw. auf eigene Kosten ändern?
Über fundierte Rückmeldungen - im Idealfall mit Angabe von Gesetz und Paragraph bzw. Urteil - würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
0mo