Nichtherausgabe von Paßwort nach Einrichtung

Guten Morgen zusammen,

einmal angenommen, der folgende Fall trete ein:

Firma F kauft bei der Firma T eine Telefonanlage. Die Anlage wird von T auch eingerichtet und bei erforderlichen Änderungen per Fernwartung angepasst. Es besteht jedoch kein Wartungsvertrag o.Ä., die Änderungen werden jeweils gesondert berechnet.

F entschließt sich nun, kleine Änderungen zukünftig selber durchzuführen und besitzt auch das erforderliche Softwaretool. T hat jedoch ein Passwort auf der Anlage eingerichtet, so dass für F kein Zugriff möglich ist.

Da T dieses Passwort auch auf den Anlagen anderer Kunden eingesetzt hat will er es nicht an F herausgeben. Für eine Änderung bzw. ein Zurücksetzen auf das Standardpassworts verlangt T von F den für die Fernwartung üblichen Pauschalbetrag.

Ist dies gerechtfertigt oder muss T das Passwort, für dessen ursprüngliche Einrichtung bezahlt wurde herausgeben bzw. auf eigene Kosten ändern?

Über fundierte Rückmeldungen - im Idealfall mit Angabe von Gesetz und Paragraph bzw. Urteil - würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

0mo

Vertrag und AGB lesen

Ist dies gerechtfertigt oder muss T das Passwort, für dessen
ursprüngliche Einrichtung bezahlt wurde herausgeben bzw. auf
eigene Kosten ändern?

Guten Morgen,

da würde ich dem Kunden erst einmal empfehlen die Vereinbarungen mit dem Dienstleister genau zu lesen. Die nächste Eskalationsstufe wäre dann eine Beratung bei einem Fachanwalt für EDV-Fragen. Speziell was Dienstleistungen betrifft.

Gruß

Stefan

Omo?
Nee, Zwomo?