Nichtigkeit B2B-Kaufvertrag

Guten Tag,

Kunde hat bei einer B2B-Bestellung nach eigener Angabe falsche Angaben gemacht (Bestellung unter Familienname und es liegt kein Business vor). Kann er jetzt einfach den Vertrag rückabwickeln (Selbstanzeige?) und was kann der Unternehmer anschließend unternehmen?

Vielen Dank für eure Hinweise

CU FF

Hallo,

man kann alles versuchen, sollte sich aber bewusst sein, dass bereits der Versuch des Betruges strafbar ist (§ 263 StGB).

Das Unternehmen hat die Möglichkeit, einen Schaden geltend zu machten.

si