Nichtigkeit einer Unterlassungsklage auf Grund Gesetzesänderung

Hallo,
angenommen ein Ebayhändler hatte vor langer Zeit eine Unterlassungsklage sowie eine Abmahnung von einem Konkurrenten erhalten, da er damals noch die 14 Tage Rückgaberecht als Belehrung ausgeschrieben hatte, obwohl das Recht für Fernabsatzgeschäfte über Ebay zu der Zeit 1 Monat vorgesehen hatte. Nun tritt ja ab dem 11. Juni auch für Ebaygeschäfte die „normale“ Widerrufsfrist von 14 Tagen in Kraft. Wie muss nun mit der Unterlassungsklage vorgegangen werden? Wird die automatisch hinfällig, da sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern oder muss diese vom Vergeber „nichtig“ gesprochen werden?
Gruß und Danke

Schnatzel hat keine Ahnung, da mit ebay noch nicht gearbeitet. Tut mir leid