Moin zusammen!
Mich interessiert mal Eure Meinung zu folgendem Szenario:
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Eine Behörde erläßt eine Verordnung, in der sie etwas verbietet. Sie läßt gleichzeitig in dieser Verordnung zu, das (von dieser Behörde) ein Stück Papier erworben werden kann, mit dem man von diesem Verbot ausgenommen wird. Dafür werden natürlich saftige Gebühren erhoben.
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Die von diesem Verbot betroffenen Bürger finden das gar nicht so lustig und protestieren heftigst dagegen.
Die Betroffenen teilen sich nun in mehrere Gruppen auf:
1.) Die einen murren nur und zahlen, um keinen Streß zu haben.
2.) Andere murren, zahlen unter Vorbehalt und klagen gegen diese Verordnung
3.) Wieder andere murren, verweigern die Zahlung und lassen die Behörde den Rechtsweg beschreiten. -
Nach langem Gezerre wird von der obersten Instanz die Verordnung für nichtig, weil rechtswidrig und überflüssig, erklärt.
Wie sieht es jetzt aus für die einzelnen Betroffenengruppen ?
- Da die ganze Verordnung für nichtig erklärt wurde, ist der Zustand doch so, das es so betrachtet werden muß, als hätte diese Verordnung nie existiert.
- Demzufolge haben auch die erhobenen Zwangsgebühren nie existiert, denn diese wären damit ja auch nichtig.
Müßte das dann nicht bedeuten, das die Betroffenen aus der Gruppe
1.) Ihre bereits gezahlten Gebühren von der Behörde zurückverlangen könnten, da die Gebühren ja zu Unrecht erhoben worden sind?
2.) Ebenfalls Ihre Gebühren zurückverlangen könnten, allerdings zuzüglich ihrer entstandenen Kosten für die (erfolgreiche) gerichtliche Abwehr der Verordnung?
3.) Letztlich am besten dran sind, weil sie von vornherein nicht bezahlt haben. Die Behörde wird letzlich nun die gegen diese Gruppe angestrengten Verfahren fallen lassen müssen, gleichzeitig wird diese Behörde doch die zum Teil bereits erzwungenen Bußgelder zusätzlich zurück erstatten müssen.
Zusätzlich wäre die Frage offen, was passiert, wenn ein Teil der Betroffenen dieser Verordnung durch die Verordnung einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben? Wäre die Behörde nicht zum Schadenersatz verpflichtet, weil der Schaden durch eine Verordnung ausgelöst wurde, die nicht rechtens war? Letzlich hätte die Behörde bei genauerer Prüfung der Rechtslage im Vorfeld selbst feststellen müssen, das die Verordnung ungerechtfertigt war. Noch dazu, wenn die Behörde im Vorfeld vielfach auf diesen Umstand hingewiesen wurde.
Mich würde jetzt doch wirklich mal Eure Meinung zu diesem Szenario interessieren. Liege ich überall richtig? Wenn nicht, wo liege ich falsch?
Vielen Dank für Eure Mühen.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.