Nichtigkeit notarieller Kaufvertrag

Kann man denn, wenn man z.B. mehr bezahlt hat als im Kaufvertrag verbrieft hat und Reue bekommt, durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt der Nichtigkeit des Kaufvertrags entgehen (ohne daß man beim Notar den neuen Kaufpreis verbriefen muß)?
Wenn zum Beispiel der Verkäufer nicht mehr greifbar ist?

Vielen Dank,
Gruß, Sascha68

Kann man denn, wenn man z.B. mehr bezahlt hat als im
Kaufvertrag verbrieft hat und Reue bekommt, durch eine
Selbstanzeige beim Finanzamt der Nichtigkeit des Kaufvertrags
entgehen (ohne daß man beim Notar den neuen Kaufpreis
verbriefen muß)?
Wenn zum Beispiel der Verkäufer nicht mehr greifbar ist?

Der alte Kaufvertrag ist nichtig, weil nicht das beurkundet wurde, was übereinstimmender Wille der vertragschließenden Parteien war (nämlich ein tatsächlich höherer Kaufpreis). Durch eine Selbstanzeige kann man der Nichtigkeit nicht entgehen. Es kann allerdings keiner gezwungen werden, einen neuen, korrekten Vertrag beurkunden zu lassen. Das Geschäft ist in dem Fall rückabzuwickeln. Einzige Ausnahme: Falls es um ein Grundstücksgeschäft geht und das Grundbuch wurde bereits umgeschrieben, dann ist der Formfehler der fehlenden Beurkundung geheilt.

Gruß
smalbop