Nichtigkeit Notarvertrag

Hallo zusammen,

mich interessieren Eure Meinungen zu folgendem Fall:

Es wurde ein Notarvertrag zwischen Käufer A und Verkäufer B geschlossen.

Im Notarvertrag werden die Rechte und Pflichten von Käufer A und Verkäufer B festgehalten und eine Klausel, dass nicht beurkundete Nebenabreden zwischen A und B die Nichtigkeit des gesamten Notarvertrages zur Folge haben kann.

B erfüllt einen Teil seiner Leistungen nicht fristgerecht und nicht mangelfrei.
B kommt einem Teil seiner Pflichten überhaupt nicht nach.
A findet heraus, dass er von B von Beginn an getäuscht wurde.
A hätte den Vertrag nie unterschrieben, wenn er nicht getäuscht worden wäre.
A kann die Täuschung durch diverse Urkunden, die er nach Vertragsabschluß erhalten hat, belegen und möchte sein Geld zurück.

  1. Kann der Notarvertrag für nichtig erklärt werden aufgrund o.g. Umstände?
  2. Kann der Notar seinen eigenen Vertrag als nichtig erklären, wenn A ihm seine Beweise vorlegt oder braucht es dazu eine Klage und Gerichtsurteil?
    Eine Einigung bzw. einvernehmliche Vertragsaufhebung ist zwischen A und B nicht möglich.

Vielen Dank schon im voraus für Eure Beiträge!
Heidi

Hallo

A findet heraus, dass er von B von Beginn an getäuscht wurde.
A hätte den Vertrag nie unterschrieben, wenn er nicht
getäuscht worden wäre.
A kann die Täuschung durch diverse Urkunden, die er nach
Vertragsabschluß erhalten hat, belegen und möchte sein Geld
zurück.

  1. Kann der Notarvertrag für nichtig erklärt werden aufgrund
    o.g. Umstände?

A könnte seine Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten, was den Vertrag rückwirkend nichtig machen würde.

  1. Kann der Notar seinen eigenen Vertrag als nichtig erklären,
    wenn A ihm seine Beweise vorlegt

Nein

Gruß
Dea