Hallo zusammen,
mich interessieren Eure Meinungen zu folgendem Fall:
Es wurde ein Notarvertrag zwischen Käufer A und Verkäufer B geschlossen.
Im Notarvertrag werden die Rechte und Pflichten von Käufer A und Verkäufer B festgehalten und eine Klausel, dass nicht beurkundete Nebenabreden zwischen A und B die Nichtigkeit des gesamten Notarvertrages zur Folge haben kann.
B erfüllt einen Teil seiner Leistungen nicht fristgerecht und nicht mangelfrei.
B kommt einem Teil seiner Pflichten überhaupt nicht nach.
A findet heraus, dass er von B von Beginn an getäuscht wurde.
A hätte den Vertrag nie unterschrieben, wenn er nicht getäuscht worden wäre.
A kann die Täuschung durch diverse Urkunden, die er nach Vertragsabschluß erhalten hat, belegen und möchte sein Geld zurück.
- Kann der Notarvertrag für nichtig erklärt werden aufgrund o.g. Umstände?
- Kann der Notar seinen eigenen Vertrag als nichtig erklären, wenn A ihm seine Beweise vorlegt oder braucht es dazu eine Klage und Gerichtsurteil?
Eine Einigung bzw. einvernehmliche Vertragsaufhebung ist zwischen A und B nicht möglich.
Vielen Dank schon im voraus für Eure Beiträge!
Heidi