Nichtigkeit von Maklercourtagen

Hallo,
durch einen Makler wurde eine Wohnung angeboten.Gestern wurde notariell der
Kaufvertragsentwurf zwischen Verkäufer und Käufer unterzeichnet mit Wirksamkeit 01.06.2011.
Es ist festgestellt durch den Notar, dass die Schulden des Verkäufers den Kaufpreis
wesentlich überschreitet. Der Schuldner ist das Finanzamt. Es ist nicht klar bzw. wird notariell geklärt, ob eine Schuldenfreiheit des Objektes hergestellt werden kann. Wenn nicht, wird der Kaufvertrag nicht gültig und wirksam.
Der Makler besteht auf direkter / sofortiger Zahlung seiner Courtage vom Kaufpreis durch mich.
Die Frage: Da ggf. die Wirksamkeit des Kaufes nicht eintritt, kann der Makler trotzdem
seine Courtage verlangen ( aus dem eigenständigem Maklervertrag)?
Kann die Courtage unter Vorbehalt des Eintreffens des Kaufes gezahlt werden?
Gibt es eine rechtliche Basis? Wo und wie?
Herzlich arts58vinc

Hallo,
durch einen Makler wurde eine Wohnung angeboten.Gestern wurde
notariell der
Kaufvertragsentwurf zwischen Verkäufer und Käufer
unterzeichnet mit Wirksamkeit 01.06.2011.
Es ist festgestellt durch den Notar, dass die Schulden des
Verkäufers den Kaufpreis
wesentlich überschreitet. Der Schuldner ist das Finanzamt. Es
ist nicht klar bzw. wird notariell geklärt, ob eine
Schuldenfreiheit des Objektes hergestellt werden kann. Wenn
nicht, wird der Kaufvertrag nicht gültig und wirksam.
Der Makler besteht auf direkter / sofortiger Zahlung seiner
Courtage vom Kaufpreis durch mich.

War dem Käufer durch den Makler bekannt, dass der Kaufpreis nicht ausreichend ist, um die Verbindlichkeiten zu decken.
Falls ja, war es das Risiko des Käufers, ggf. das Objekt nicht erwerben zu können und hat m.E. die Maklercourtage zu zahlen.

War dem Käufer erst bei Notartermin bekannt, dass die Kaufpreissumme nicht ausreichen wird, das Objekt sofort zu erwerben, wäre die Maklercourtage strittig, denn der Makler hätte im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten den Käufer zu informieren gehabt.

Vielleicht gibt es einige Posting mit entsprechenden Urteilshinweisen, dass der Käufer nicht zur Zahlung verpflichtet wäre, aber ausschlaggeben ist, was dem Käufer bekannt war und zu welchem Zeitpunkt.

Schönen Tag noch.

Die Frage: Da ggf. die Wirksamkeit des Kaufes nicht eintritt,
kann der Makler trotzdem
seine Courtage verlangen ( aus dem eigenständigem
Maklervertrag)?
Kann die Courtage unter Vorbehalt des Eintreffens des Kaufes
gezahlt werden?
Gibt es eine rechtliche Basis? Wo und wie?
Herzlich arts58vinc

Maklercourtage ist erfolgsabhängig. Kein Erfolg - aus welchem Grund auch immer - keine Courtage. Von mir sieht ein Makler so lange kein Geld bis ich im Grundbuch bin. Die maulen dann zwar, aber bisher hat keiner geklagt :wink:)

vnA

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Maklercourtage ist erfolgsabhängig. Kein Erfolg - aus welchem
Grund auch immer - keine Courtage.

Und wenn der Maklervertrag nun auch dann einen Courtageanspruch vorsah, wenn nur die Gelegenheit zum Abschluss des Kaufvertrages vermittelt wurde (was ja hier unstreitig geschehen ist)?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__652.html
Ich unterschreibe nur das was ich gelesen und verstanden habe. Gewisse Passagen unterschreibe ich nicht. Im Immobilienrecht sind mir reine Nachweismakler nicht bekannt. Wenn überhaupt zulässig, müsste es sich um eine vertragliche Vereinbarung handeln, die ich nicht unterschreiben würde. Passagen in notariellen Verträgen, die die Makler gerne einfügen lassen, werden von mir grundsätzlich nicht akzeptiert. Aber ich kaufe auch keine selbstgenutzten Wohnhäuser und versuche grundsätzlich meinen eigenen Makler zu betrauen.
vnA

Hallo

Und wenn der Maklervertrag nun auch dann einen
Courtageanspruch vorsah, wenn nur die Gelegenheit zum
Abschluss des Kaufvertrages vermittelt wurde (was ja hier
unstreitig geschehen ist)?

Es muss sich ja erst noch herausstellen, dass die behauptete Gelegenheit überhaupt bestanden hat. Es genügt jedenfalls ganz sicher nicht für eine „Gelegenheit“ (bzw. wäre eine unwirksame Geschäftsbedingung), wenn der Makler irgendwas anbieten könnte, der Käufer dann allein zu prüfen hätte, ob dieses Irgendwas seinen Anforderungen überhaupt in jeder Hinsicht entspricht und im Falle einer negativen Prüfung die Courtage trotzdem fällig würde. Und im vorliegenden Fall scheint selbst diese Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Gruß
smalbop